Ghostraider
Ein verspätetes melden ist wenn es Tage oder Wochen später ist und nicht am anderen Tag.
Die Vermieterin muss sofort handeln und kann dabei um größeren Schaden zu verhindern das Duschen untersagen.
Aber nicht über Tage und Wochen bis es Ihr einfällt mal einen Handwerker zu rufen.
Ich würde sofort schriftlich den Schaden melden mit einer Fristsetzung von 3 Tagen.
Danach nochmals mit 2 Tagen und dann einen Handwerker bestellen und die Rechnung über die Miete verrechnen.
Gruß
ghost