forsetis 06.09.2015 17:06
Das Mietrecht sieht nicht vor, dass man von Verträgen zurück treten kann. Oder haben Sie diesen Vertrag im Internet abgeschlossen?
Lacrima81 06.09.2015 20:42
Auch bei groben Schäden nicht? Das heisst wenn die Schäden korrekt beseitigt werden hätte man kein Recht dazu.
Der Vertrag wurde nicht im Internet abgeschlossen.