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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen ,
ich ziehe zum 01.12. um.
Im Juli 04 bin ich unrenoviert in diese Wohnung eingezogen.
Ich habe hier jede Decke , Wand , Zarge und Tür gestrichen bzw. lackiert.
In einem Raum waren gar keine Tapeten an den Wänden , dort habe ich Raufaser geklebt und diese gestrichen.
Reicht es nun die Wohnung besenrein zu hinterlassen??
Hier die Klauseln:
Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmässig und fachgerecht vorzunehmen.
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere :
Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Aussentüren und Fenter von innen sowie sämtlicher Holzteile , Versorgungsleitungen und Heizkörper , das Weissen der Decken und Oberwände sowie der Wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
Regelmässig werden Schönheitsreparaturen in folgen Zeitabständen fällig:
In Küchen , Bäder , und Duschen : keine Jahreszahl eingetragen
In Wohn und Schlafräumen , Fluren Dielen : keine Jahreszahl eingetragen
Toiletten + in anderen Nebenräumen: keine Jahreszahl eingetragen

Wie habe ich mich nun zu verhalten??
Ist es relevant für die Schönheitsreparaturen das ich gelernter Maler und Lackierer bin??

MfG
Lottlito
Stichwörter: mietvertragrenovierung

1 Kommentar zu „Mietvertrag/Renovierung: Was ist zu tun , und was nicht ???”

Ghostraider Experte!

Es ist nicht relevant wie die Wohnung bei Einzug aussah. Es ist nur relevant ob in der Schönheitsreparaturklausel eine Eingangs und Auszugsrenovierung verlangt wird. Dann wäre die Klausel ungültig.
So wie diese wenn nichts anderes drin steht auch wegen starre Fristen ungültig ist. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Auch brauch man keinen Maler bestellen oder selbst in Malerqualität die Renovierung durchführen sondern nur in mittlerer Güte.

Wenn Sie aber in der Wohnung irgendwelche kräftige Farbtöne an den Wänden gestrichen haben kommt es darauf an wie stark diese sind und der Vermieter hat ein Rückbauanspruch, das heißt das Sie einen hellen Farbton überstreichen müssen.
Dies wäre dann keine Renovierung sondern eine Schadensbeseitigung.

Gruß
Ghost

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