Gast
Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, siehe Heizkostenverordnung. alle an eine zentrale wassererwärmungsanlage angeschlossenen verbraucher müssen einen geeichten warmwasserzähler (nicht wasserUHR!) an ihren verbrauchsstellen aufweisen. die sollen blos mit dem anwalt kommen...
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Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, siehe Heizkostenverordnung. alle an eine zentrale wassererwärmungsanlage angeschlossenen verbraucher müssen einen geeichten warmwasserzähler (nicht wasserUHR!) an ihren verbrauchsstellen aufweisen. die sollen blos mit dem anwalt kommen...[/quote:069c2]
Das gilt aber nur für Warmwasserkosten, jedoch nicht für Kaltwasser, also Abwasserkosten! Verbrauchsabhängig ist also nur die Heizung, das was bei Duschen, Waschen... verbraucht wird darf grundsätzlich auch zentral abgelesen und umgelegt werden.