AMAyer 16.10.2008 08:14
Leider kann ich Ihnen da keine positive Antwort geben, Sie werden wohl eine 3 monatige Kündigungsfrist einhalten müssen.
Ich pers. glaube auch nicht, dass der VM Ihnen entgegen kommt, da alle VM nur von Gier getrieben werden.
Andreas Mayer
Mietermini 17.10.2008 13:47
Hallo B., leider gibt es für diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht.
Es wäre allerdings eine Möglichkeit mit dem Vermieter zu sprechen, ob er die Mutter gegen Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt. Aber auch heirauf haben Sie keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter.
Gruß Mietermini