Fressbaeckchen
Eine gute Frage - ob da die Rechtsprechung schon etwas dazu gesagt hat? *schulterzuck*
Dem gesunden Menschenverstand folgend hättest du Recht - jedoch nimmt der geschlossene Vertrag darauf keine Rücksicht. Ich könnte mir höchstens vorstellen, daß es als unbillig anzusehen wäre, die Kaution - zumindest in voller Höhe - zu hinterlegen für einen Monat Nicht-Nutzung. Im Übrigen hast du ja auch die Möglichkeit, die Kaution in 3 Raten zu stellen - d. h. nach der 1. Rate beginnt schon die Rückzahlungsfrist.
Ich würde übrigens ein Auge haben auf die Wohnung - also alle Schlüssel für den Monat an mich nehmen ... nicht daß dann plötzlich doch jemand drin wohnt!
Ralf