forsetis 22.06.2012 17:38
Wenn Ihnen Ihr Vermieter beweisen kann, dass dieses Teil von den Vormietern stammt, dann dürfte die Reparatur/Neuanschaffung ihr Part sein.
mono 23.06.2012 09:16
M.E. ist es irrelevant, ob der Vermieter beweisen kann, dass der Durchlauferhitzer durch den Vormieter in die Mietsache eingebracht wurde. Es kommt ausschließlich darauf an, ob der Mieter bei Anmietung von diesem Umstand Kenntnis hatte - dies wäre der Fall, wenn der Vermieter ihn bei Vertragsabschluss (bzw. Wohnungsbesichtigung), darauf hingwewiesen hätte - andernfalls mietet der Interessent die Wohnung wie gesehen. Ist weder im Vertrag noch in Übergabeprotokoll etwas abweichendes geregelt, hat sich der Verwender des (Formular-) Vertrages diesem Umstand zu seinen Ungunsten zurechnen zu lassen. Etwas anderes lässt das AGB-Recht nicht zu. Sollten weder Übergabeprotokoll noch Vertrag Aufschluss über dieses Ausstattungsmerkmal geben, gehört es im Zweifelsfall zur Mietsache und der VM schuldet fortan diesen Zustand.
Kann er nicht nachweisen, dass er das Merkmal als Bestandteil der Mietsache ausgeschlossen hat, unterliegt der Durchlauferhitzer der Instandhaltungsverpflichtung des Vermieters gem. § 535 I S.2 BGB .
dieterw 20.07.2012 15:28
Kannst du doch nichts dafür, wenn der Vermieter so eine schlechte Übergabe macht.