fin
Sie können nicht nur ausziehen wenn Sie gekündigt haben, sondern Sie müssen auch ausziehen. Das was der Vermieter Ihnen da erzählt hat, ist Unsinn. Das Ausziehen aber befreit Sie natürlich nicht von der rückständigen Miete. Die kann und muss der Vermieter einfordern.
Also fristgerecht ausziehen und bezahlen!
Bleiben Sie in der Wohnung, so müssen Sie doppelte Miete zahlen, nämlich die in der neuen Wohnung auch! Dieser Vermieter hat dann auch Anspruch auf Mietzahlung, auch wenn Sie diese vorerst nicht beziehen würden.
belldo
Hallo Fin,
ok, das hilft mir schon sehr viel weiter.
Die Rückstände werde ich natürlich begleichen, das ist schon mal sicher.
Vielen Dank für Ihre Antwort. <!-- s --><!-- s -->