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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Seit 8 Jahren wohne ich einer 2er WG. Jetzt zieht die Mitbewohnerin aus, ich werde die Wohnung übernehmen und mir wieder jemand suchen.

Problem: Der Mietvertrag läuft / lief über die Mitbewohnerin, ich selbst stehe nicht im Vertrag drin. War aber offiziell gemeldet und sogenannte Untermieterin.

Jetzt soll ein neuer Vertrag gemacht werden, der somit mein erster mit dem Eigentümer ist. Soweit ok, aber:
bei der Gelegenheit wird die Kaltmiete kräftig angehoben von 350 auf 500 Euro.

Seit 12 Jahren gab es keine Mieterhöhung und der neue Betrag entspricht jetzt dem aktuellen Mietspiegel von 7 Euro/qm.

Die Hauptmieterin zieht auf 1. August aus. Der Vermieter hat im Vorfeld eine Mieterhöhung mündlich angekündigt und gestern (20.7.) die exakte Miete / Mieterhöhung mündlich mitgeteilt. Der schriftliche Vertrag folgt noch.


1. Ist das legal? Darf die Miete so kräftig angehoben werden?

2. Muß der Vermieter bei der Mieterhöhung Fristen einhalten?

3. Welche Rechte habe ich als bisherige Untermieterin?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, da am Montag der nächste Kontakt mit dem Vermieter ansteht. DANKE!

4 Kommentare zu „WG-Hauptmieterin geht,starke Mieterhöhung für Nachmieterin”

Mieter Profi

Zu1) Da es sich um einen neuen Mietvertrag handelt, darf er das, solange die neue Miethöhe nicht die ortsübliche Vergleichsmiete weit überschreitet. Die Kappungsgrenze von 20% Mieterhöhung in 3 Jahren gilt nur bei weiterhin bestehenden Mietverträgen.
Zu2) Da es sich um einen neuen Mietvertrag handelt, muss er keine Fristen einhalten.
Zu3) Da zwischen Untermieter und Vermieter kein Vertragsverhältnis bestand, gibts auch keine Rechte.
Tut mir leid, keine positiveren Antworten liefern zu können.

Chica

Danke für die schnelle Antwort - auch wenns mir inhaltlich nicht so gut gefällt <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Dann habe ich noch eine Zusatz-Frage:

Wenn ich jetzt sozusagen als "neue " Mieterin anzusehen bin, kann ich dann auch erwarten, daß der Vermieter den über 20 Jahre alten Teppich erneuert und evtl. sogar Renovierungsarbeiten übernimmt? Kann ich das einfordern?

Vielen Dank gleich nochmal vorab

Mieter Profi

Verlangen kann man leider gar nichts, aber vielleicht sich ja mit dem Vermieter über den alten Teppich reden.

Chica

DANKE !!!

Dann werde ich nachher mal ins Verhandlungs-Geschick eintauchen... <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

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