Mieter
Zu1) Da es sich um einen neuen Mietvertrag handelt, darf er das, solange die neue Miethöhe nicht die ortsübliche Vergleichsmiete weit überschreitet. Die Kappungsgrenze von 20% Mieterhöhung in 3 Jahren gilt nur bei weiterhin bestehenden Mietverträgen.
Zu2) Da es sich um einen neuen Mietvertrag handelt, muss er keine Fristen einhalten.
Zu3) Da zwischen Untermieter und Vermieter kein Vertragsverhältnis bestand, gibts auch keine Rechte.
Tut mir leid, keine positiveren Antworten liefern zu können.
Chica
Danke für die schnelle Antwort - auch wenns mir inhaltlich nicht so gut gefällt <!-- s --><!-- s -->
Dann habe ich noch eine Zusatz-Frage:
Wenn ich jetzt sozusagen als "neue " Mieterin anzusehen bin, kann ich dann auch erwarten, daß der Vermieter den über 20 Jahre alten Teppich erneuert und evtl. sogar Renovierungsarbeiten übernimmt? Kann ich das einfordern?
Vielen Dank gleich nochmal vorab
Mieter
Verlangen kann man leider gar nichts, aber vielleicht sich ja mit dem Vermieter über den alten Teppich reden.
Chica
DANKE !!!
Dann werde ich nachher mal ins Verhandlungs-Geschick eintauchen... <!-- s --><!-- s -->