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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgender Fall:

Im Monat XY 2006 zogen A und B zusammen mit 3 Bekannten in eine 5-er WG.

Sie mieteten eine 93m² Wohnung bei einer Mietgesellschaft und mussten eine Kaution in Höhe von 1250 € auf ein Sperrkonto dieser Mietgesellschaft überweisen. Die Mietgesellschaft teilte den Mietern mit, dass sie die 1250€ Kaution bei ordnungsmäßigem Verlassen der Wohnung an diejenigen Mieter ausgezahlt wird, die als letztes aus dem Mietvertrag aussteigen.

Nun kommt es so, dass im Monat YZ 2007 zwei der drei Bekannten kurzfristig beschlossen auszuziehen. A und B mussten ihren Auszugforderungen per Unterschrift akzeptieren, so dass die Mietgesellschaft die beiden aus dem Mietvertrag entlassen konnte.

A, B und die anderen 3 Mieter hatten sich beim Einzug darauf geeinigt, dass falls jemand vorzeitig ausziehen wollte, seine Kaution unberührt bleibt und nicht aus der Tasche der hinterbliebenen Mitglieder ausgezahlt wird. Auch im Mietvertrag der Mietgesellschaft ist geregelt, dass bei einem vorzeitigen Auszug von WG-Mitgliedern die Kaution unberührt bleibt. Die Einigung über die Kaution, also dass diese unberührt bleibt, haben die Mieter aber nur mündlich unter sich geschlossen. Sie ist aber auch schriftlich in der Vereinbarung mit der Mietgesellschaft festgelegt.

Nachdem die ersten beiden auszogen wollte im Monat ZZ 2007 auch der dritte umziehen. Zu diesem Zwecke mussten A und B (da sie die kosten für die Wohnung zu zweit unmöglich tragen konnten) einen neuen Nachmieter finden, was sie dann auch gemacht haben.

Nun leben sie also seit dem zu dritt in dieser Wohnung (A, B und der neue Mitbewohner) und auf einmal melden sich die drei ausgezogenen bei den dreien und verlangen die Auszahlung ihrer Kaution von ihnen (also 250€ pro Person).

Die 1250€, die die 5 aber bei der Mietgesellschaft hintelregt haben bleiben unberührt und die Mietgesellschaft zahlt sie erst aus, wenn die letzten (also A, B und ihr jetziger mitbewohner) aus dem Vertrag aussteigen und die Wohnung vorher ordnungsgemäß renovieren.

Die 3 Ex-Mitbewohner verlangen nun aber, dass wir A, B und der neue Mitbewohner ihnen die insgesamt 750€ aus ihrer eigenen Tasche auszahlen, was für die 3 finanziell absolut unmöglich ist - A und B hätten ihren Auszug auch niemals mit ihrer Unterschrift bewilligt, wenn sie gewusst hätten, dass sie danach auf ihre Kaution Anspruch erheben werden. A und B dachten, sie können ihnen vertrauen und sie halten sich daran, dass die Kaution von Früh-ausziehern unberührt bleibt.

Dazu kommt die Tatsache, dass 2 der 3 Ex-Mitbewohner es nach ihrem Auszug nicht mal daran dachten, ihre Zimmer ordnungsgemäß zu renovieren. Alles was gemacht wurde, ist ein paar Löcher in den Wänden mit Instant-Spachtel zuzustopfen. Es waren aber dennoch extrem hässliche Flecken, Löcher und abgerissene Tapetenstücke überall, die von A und B nach deren Auszug ausgebessert werden mussten.

Nun haben die 3 Ex-Mitbewohner A und B ein Mahnverfahren von irgendeinem Amtsgericht an den Hals gehängt und wollen so an die 750€ kommen.

Haben die 3 ehemaligen Mitbewohner einen Anspruch auf Auszahlung der 750€ aus der Tasche von A, B und dem neuen Mitbewohner?

4 Kommentare zu „WG: Mietkaution Auszahlung bei vorzeitigem Mitglieder-Auszug”

Susanne Experte!

Dem Mahnbescheid innerhalb der Frist widersprechen mit dem Grund, dass eine anderweitige mündliche Absprache getroffen wurde.
Auch mündliche Absprachen sind einzuhalten, obwohl hier gar nicht nachvollziehbar.
Bei Wohngemeinschaften ist es allgemein üblich, dass eine "Ausziehender" einen Nachmieter beibringt, der dann auch die Kaution wieder auffüllt, bzw. weil einfacher an den Ausziehenden übergibt. Der Nachmieter tritt also für den Ausziehenden mit allen REchten und Pflichten in den Mietvertrag ein.

Waren alle Mitglieder Hauptmieter im Mietvertrag? Dann kommt es bezüglich der Schönheitsreparaturen auf die mietvertragliche Regelung an. Bei Mietzeit unter einem Jahr sind Schönheitsreparaturen allerdings noch nicht fällig.

Five-Star

Die mündliche Absprache wurde definitiv getroffen. Es wurde von A und B an die 3 ausziehenden gesagt, dass die Kaution unberührt bleibt und erst von der Mietgesellschaft ausgezahlt wird, wenn auch die letzten (sprich: A, B und der neue Mitbewohner) aus dem Mietvertrag aussteigen.

Wenn A und B gewusst hätten, dass die 3 Kaution fordern, hätten A und B den Auszugswunsch der 3 niemals unterschrieben (alle waren als Hauptmieter vermerkt und A und B mussten unterschreiben, damit die 3 aus dem Vertrag rauskonnten). Schliesslich sank die Bewohnerzahl rapide von 5 auf 3 wodurch sich auch alle Kosten für A, B und den neuen Mitbewohner drastisch erhöhten. Eine sofortige Auszahlung der Kaution wäre dadurch finanziell für keinen möglich gewesen.
Auch hat keiner der 3 ausziehenden einen nachmieter gefunden, sondern A und B waren es, die den neuen Mitbewohner in die Wohnung holten.

Plötzlich meinen die 3 Ex-Mitbewohner aber, trotz der mündlichen Absprache einen Anspruch auf volle Zurückerstattung der Kaution zu haben. Die Mietgesellschaft sagt dazu, dass die Kaution im Falle eines vorzeitigen Auszugs von einer Vertragspartei unberührt bleibt und den Rest können die Mieter unter sich klären.
A und B haben die mündliche Absprache und würden dies auch vor Gericht bezeugen bzw. wenn es sein muss beschwören.

Was ist, wenn die 3 Ex-Mitbewohner vor Gericht lügen und die Absprache verleugnen, um ans Geld zu kommen? 2 gegen 3? Wer ist dann im Recht?

Ich bedanke mich vielmals für die Hilfe Susanne...

Susanne Experte!

Was ist, wenn die 3 Ex-Mitbewohner vor Gericht lügen und die Absprache verleugnen, um ans Geld zu kommen? 2 gegen 3? Wer ist dann im Recht?[/quote:f3662]

Das ist eine Frage für ein Hellseher-Forum <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Im Zweifelsfall entscheidet immer der Richter. Ich persönlich denke nicht, dass es korrekt ist, dass die Vermieterseite bei Entlassung aus dem Mietvertrag die anteilige Kaution nicht ausgezahlt hat, da alle Hauptmieter waren. Grundsätzlich hätte es passieren können, dass die Ausziehenden die anderen auf Zustimmung zur Kündigung hätten verklagen können und das zu Recht. Bei Entlassung aus dem MV steht die Kaution zu!

Five-Star

Nun, der Vermieter (eine genossenschaftliche Mietgesellschaft) hat ausdrücklich gesagt, dass bei einem vorzeitigen Auszug von einzelnen WG-Mitgliedern die Kaution unberührt bleibt und A, B sowie die 3 Ex-Bewohner haben sich daraufhin auch mündlich drauf geeinigt, dass bei einem vorzeitigen Auszug von ein oder mehreren Parteien, die Kaution erstmal unangetastet bleibt, bis die letzten sie im Endeffekt von der Mietgesellschaft ausgezahlt bekommen.

A, B und der neue Mitbewohner kommen grade so finanziell über die Runden und können es sich finanziell definitiv nicht leisten (beziehen sogar BaFöG) jetzt 750€ aus ihrer eigenen Tasche an die 3 Ex-Mitbewohner zu zahlen.

Die 3 Ex-Mitbewohner (2 zogen im Januar 07 aus, einer im April 2007) haben all die Monate auch nichts wegen der Kaution von sich hören lassen, so dass A, B und der dritte Mitbewohner dadrauf vertraut haben, dass sie die mündliche Absprache einhalten. Nun kommen die 3 Ex-Mitbewohner plötzlich mit diesem Mahnbescheid.

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