Susanne
Dem Mahnbescheid innerhalb der Frist widersprechen mit dem Grund, dass eine anderweitige mündliche Absprache getroffen wurde.
Auch mündliche Absprachen sind einzuhalten, obwohl hier gar nicht nachvollziehbar.
Bei Wohngemeinschaften ist es allgemein üblich, dass eine "Ausziehender" einen Nachmieter beibringt, der dann auch die Kaution wieder auffüllt, bzw. weil einfacher an den Ausziehenden übergibt. Der Nachmieter tritt also für den Ausziehenden mit allen REchten und Pflichten in den Mietvertrag ein.
Waren alle Mitglieder Hauptmieter im Mietvertrag? Dann kommt es bezüglich der Schönheitsreparaturen auf die mietvertragliche Regelung an. Bei Mietzeit unter einem Jahr sind Schönheitsreparaturen allerdings noch nicht fällig.
Five-Star
Die mündliche Absprache wurde definitiv getroffen. Es wurde von A und B an die 3 ausziehenden gesagt, dass die Kaution unberührt bleibt und erst von der Mietgesellschaft ausgezahlt wird, wenn auch die letzten (sprich: A, B und der neue Mitbewohner) aus dem Mietvertrag aussteigen.
Wenn A und B gewusst hätten, dass die 3 Kaution fordern, hätten A und B den Auszugswunsch der 3 niemals unterschrieben (alle waren als Hauptmieter vermerkt und A und B mussten unterschreiben, damit die 3 aus dem Vertrag rauskonnten). Schliesslich sank die Bewohnerzahl rapide von 5 auf 3 wodurch sich auch alle Kosten für A, B und den neuen Mitbewohner drastisch erhöhten. Eine sofortige Auszahlung der Kaution wäre dadurch finanziell für keinen möglich gewesen.
Auch hat keiner der 3 ausziehenden einen nachmieter gefunden, sondern A und B waren es, die den neuen Mitbewohner in die Wohnung holten.
Plötzlich meinen die 3 Ex-Mitbewohner aber, trotz der mündlichen Absprache einen Anspruch auf volle Zurückerstattung der Kaution zu haben. Die Mietgesellschaft sagt dazu, dass die Kaution im Falle eines vorzeitigen Auszugs von einer Vertragspartei unberührt bleibt und den Rest können die Mieter unter sich klären.
A und B haben die mündliche Absprache und würden dies auch vor Gericht bezeugen bzw. wenn es sein muss beschwören.
Was ist, wenn die 3 Ex-Mitbewohner vor Gericht lügen und die Absprache verleugnen, um ans Geld zu kommen? 2 gegen 3? Wer ist dann im Recht?
Ich bedanke mich vielmals für die Hilfe Susanne...
Susanne
Was ist, wenn die 3 Ex-Mitbewohner vor Gericht lügen und die Absprache verleugnen, um ans Geld zu kommen? 2 gegen 3? Wer ist dann im Recht?[/quote:f3662]
Das ist eine Frage für ein Hellseher-Forum <!-- s --><!-- s -->
Im Zweifelsfall entscheidet immer der Richter. Ich persönlich denke nicht, dass es korrekt ist, dass die Vermieterseite bei Entlassung aus dem Mietvertrag die anteilige Kaution nicht ausgezahlt hat, da alle Hauptmieter waren. Grundsätzlich hätte es passieren können, dass die Ausziehenden die anderen auf Zustimmung zur Kündigung hätten verklagen können und das zu Recht. Bei Entlassung aus dem MV steht die Kaution zu!
Five-Star
Nun, der Vermieter (eine genossenschaftliche Mietgesellschaft) hat ausdrücklich gesagt, dass bei einem vorzeitigen Auszug von einzelnen WG-Mitgliedern die Kaution unberührt bleibt und A, B sowie die 3 Ex-Bewohner haben sich daraufhin auch mündlich drauf geeinigt, dass bei einem vorzeitigen Auszug von ein oder mehreren Parteien, die Kaution erstmal unangetastet bleibt, bis die letzten sie im Endeffekt von der Mietgesellschaft ausgezahlt bekommen.
A, B und der neue Mitbewohner kommen grade so finanziell über die Runden und können es sich finanziell definitiv nicht leisten (beziehen sogar BaFöG) jetzt 750€ aus ihrer eigenen Tasche an die 3 Ex-Mitbewohner zu zahlen.
Die 3 Ex-Mitbewohner (2 zogen im Januar 07 aus, einer im April 2007) haben all die Monate auch nichts wegen der Kaution von sich hören lassen, so dass A, B und der dritte Mitbewohner dadrauf vertraut haben, dass sie die mündliche Absprache einhalten. Nun kommen die 3 Ex-Mitbewohner plötzlich mit diesem Mahnbescheid.