Berthelstal 05.11.2009 16:49
Na dann gehen Sie mal hin !
AlexDanny 05.11.2009 17:09
Ich hatte mir eigentlich mal erhofft, das man mir vielleicht sagt, das es menschen gibt, die das gleiche durchgemacht haben und ich nicht alleine dastehe.
das jemand mir sagen kann, was er in dieser situnation gemacht haben und wie es evtl. ausgegangen ist, oder wenn es immer noch läuft, wie es verlaufen ist und so wieter...
LG Alex
Berthelstal 05.11.2009 17:35
Ich habe leider keine eigenen Erfahrungen, nur solche wie:
Ich zahle immer zu Beginn des Monates pünktlich und korrekt meine Miete. Das hat mir meine Oma, Geburtsjahr 1884, beigebracht. Später zahlen bringt nichts, man hat da das Problem nur verschoben. Es ist nämlich egal, ob ich immer am 1. oder 15. zahle. Drumrum komm ich sowieso nicht. Wenn ich es aber am 1. tue, habe ich wenigstens kein Problem mit dem Vermieter.
Die Dame ruft also schon 3 Monate lang am 3. an wegen der Miete. Ist Ihnen da garnicht aufgefallen, das Sie zu der Ihnen, wohlgemerkt wohlwollenden Zusage nicht mehr steht.
Ist in Ihrem Mietvertrag Katzenhaltung erlaubt ?
Offensichtlich nicht. Sie schreiben, das Sie es ihr mitgeteilt hätten. Sowas teilt man nicht mit, sondern bittet um Erlaubnis.
Die Anmietung von Wohnungen mit Mängeln hat in diesem Forum schon einen langen Bart. Wenn der Makler ihnen mitteilt, das die Mängel beseitigt werden, ist das für Sie ohne Bedeutung. Davon muß der Vermieter garnichts wissen. Der Makler wollte Ihnen bloß schnell eine Wohnung vermitteln, wegen der Provision.
Allein was im Mietvertrag steht ist gültig. Sie haben den unterschrieben und somit akzeptiert und müssen damit leben.
Esrt wenn Mängel im nachhinein auftreten oder es sich um verdeckte handelt, können Sie vom Vermieter die Beseitigung fordern.
StevoNo1 06.11.2009 13:28
laso ich kann dir nur sagen das der VM bis 14 tage nach monatsanfang dazu verpflichtet ist auf die mietzahlung zu warten, also ein monat später zahlen und dann doppelt ist fast schon ein grund für eine fristlose kündigung. und punkto mündlich absprechen kann ich nur sagen das es überhaupt nix bringt unter privatpersonen wie du ja schon mitbekommen hast. zum thema katzen was steht denn im mietvertrag? tierhaltung erlaubt oder nicht? dann sind absprachen hinfällig. zum thema waschmaschine, lassen sie sich von anderen mietern bestätigen das sie um diese uhrzeit nicht mehr waschen am besten ein kurzes schreiben fertig machen wo diese unterschreiben können. das gleiche für die katzen wenn diese keine anderen miieter stören und die haltung nicht untersagt ist kann der VM auch nicht kündigen. wenn er VM am 3ten schon anruft wegen zu später mietzahlung würde ich mit einer stalkinganzeige drohen weil mehr ist das nicht in meinen augen mfg
edy 06.11.2009 16:31
Hallo StevoNo1 ,
In den meisten Mietverträgen steht,ich schreibe gerade von einem ab:
"die Miete ist spätestens am 3 Werktag eines jeden Monats kostenfrei im vorraus
zu bezahlen an :..............
Dies ist Vertrag und einzuhalten.
Der Vermieter kann ohne Mahnung einen
Mahnbescheid veranlassen.
lg
edy
StevoNo1 06.11.2009 19:43
joa aber es gibt urteile da muss der vermieter wartezeiten hinnewhmen wenn das vorher angekündigt ist, hatte den fall selber