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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
Mein Vermieter ist 82 Jahre alt und unterschreibt mir grundsätzlich nichts mehr. Wenn ich irgendetwas will und mit Formularen, Gestzen oder Anwalt winke reagiert er beleidigt. Mit ihm könne man doch reden und er würde doch immer helfen und bla bla bla. Leider vergißt er gerne was er sich schon alles erlaubt hat und was ich von den anderen Mietern im Haus weiß ist der Hammer. Eine Familie will er sogar die Wohnung verkaufen und schickt einmal die Woche Makler und Kaufinteressenten obwohl im Haus auch noch 10 andere Parteien wohnen und die Leute immer ihre Miete bezahlt haben, sich jedoch auch nicht mehr vom Vermnieter blöd anreden lassen wollten und mal zum Mieterbund gegangen sind.
Aber zu meinem Problem: Ich habe ihm vor ein paar Monaten gesagt, dass ich in dieses Jahr ausziehen will und einen Nachmieter damit ich wenn ich was anderes gefunden habe schneller aus dem Vertrag komme. Unvorsichtigerweise habe ich gleichzeitig auf das neue Mietrecht hingewiesen woraufhin er natürlich wieder beleidigt war und den Hörer auflegte. Nun habe ich einen Nachmieter zum Ende Juli und der liebe Herr Vermieter hat auch tatsächlich einen neuen Mietvertrag mit dem Nachmieter unterzeichnet. Aber er weigert sich (weil beleidigt) einen einfachen Aufhebungsvertrag / Auflösungevertrag mir zu unterschreiben damit ich dann auch tatsächlich aus dem Vetrag raus bin.
Man hat mir gesagt das sei wichtig weil ich im Extremfall, z.B. wenn mein Nachmieter es sich anders überlegt oder die Miete nicht oder nur teilweise bezahlt dann immer noch haftbar gemacht werden kann. Also wie gesagt: ich habe weder schriftlich gekündigt noch einen Aufhebungsvetrag.
Meine Frage: Da er nichts mehr unterschreibt: wie kann ich mich da absichern? Helfen Zeugen bei der Wohnungsübergabe? Oder muß ich noch eine einseitige (schriftliche) Erklärung abgeben? Oder gibt es neue GEsetze nach dem mein Vetrag definitiv und endgültig mit der Unterzeichung des neuen Vertrages durch den Nachmieter endet? Man kann ja eine Wohnung eigentlich nicht zweimal vermieten?
Vielen Dank und viele Grüße
F.

0 Kommentare zu „Vermieter ist beleidigt! Verweigert Aufhebungvertrag”

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