Susanne
Haben einen Vertrag 2 Hauptmieter unterschrieben, kann der Vertrag auch nur von beiden gekündigt werden. Sollte hier ein Aufhebungsvertrag mit gleichzeitig neuen Mietvertrag gemacht werden, so ist grundsätzlich das Einverständnis des VM notwendig.
Als der ausziehende Mieter würde ich mich auf "Streichung" aus dem MV nicht einlassen, sondern grundsätzlich auf einen Aufhebungsvertrag bestehen, sonst kommt später irgendwer und will noch Miete haben etc.
Einen Folgevertrag mit neuen Mietern einzugehen ist für den VM natürlich nicht zwingend erforderlich, erspart aber auch beim derzeit entspannten Wohnungsmarkt eine Nachmietersuch etc., warum sollte also hier eine Zustimmung nicht erfolgen. Sobald es um einen neuen Vertrag geht, werden auch andere Konditionen ausgehandelt werden können, wenn es um Miete etc. geht. Der neue Mieter muss auch nicht mitteilen, dass sie schwanger ist. Der VM kann sie als neue Mieterin natürlich ablehnen, sie darf aber ohne Zustimmung als Lebensgefährtin in die Wohnung aufgenommen werden, das hat dann halt nur den Nachteil, dass sie nicht als Mieterin im MV steht.
Falls lt. MV bestimmte Positionen der NK über den Personenschlüssel abgerechnet werden (i.d.R. Wasser (ohne Wasseruhren) und Müll) dann muss lediglich bei Geburt das dem VM mitgeteilt werden, da Babies und Kleinkinder in dieser Beziehung als volle Person gerechnet werden müssen.
Zusammenfassung:
Um die Wohnung bei einem kinderunfreundlichen Vermieter zu behalten, sollte:
-ein Aufhebungsvertrag mit dem ehemaligen Mitmieter geschlossen werden und ggf. ein neuer Mietvertrag mit oder ohne Freundin ohne Änderung der Konditionen
-steht die Lebensgefährtin nicht als Mieterin im MV, darf sie trotzdem ohne[/b:1bd5f] Zustimmung in die Wohnung aufgenommen werden
wideout
Nochmals vielen Dank!