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Werte Experten
Mal angenommen,ein Mieter wohnt 2 Jahre in einer Wohnung.Er äußert seinem Vermieter, er zieht Ende Mai 2004 wieder aus.
(Schriftliche Kündigung liegt nicht vor)
Der Vermieter sucht sich einen Nachmieter und sagt die Wohnung zum 1.7.2004 dem neuen Mieter zu.(schriftlich).
Nun entscheidet der alte Mieter, doch in der Wohnung zu verbleiben und der NEUE Mieter besteht auf den Einzug zum 1.7.2004.
Wer muß nachgeben?
Noch einige Fakten: Der alte Mieter hat 3 Mieten im Rückstand und Stromzahlung für ca.1,5 Jahre (600€)
Der gültige Mietsvertrag sagt aus:
"Der Vermieter und der Mieter können den Mietsvertrag bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen."
Was muß alles passieren,damit der NEUE Mieter am 1.7.04 die Wohnung übernehmen kann?
Der alte Mieter lehnt jetzt einen Auszug zum Ende des Monat konsequent
ab.(er habe sich geirrt)
Eine andere Wohnung,die ihm sein Vermieter anbietet, lehnt er ab.
Ich danke für die Antworten
Wolfgang