Fressbaeckchen
Du hast ein Anrecht auf 20 Grad Raumtemperatur in Wohnräumen, die Heizung muß also laufen. Dein Anspruch richtet sich leider an deinen Vermieter, der ja offenbar guten Willens ist, und nicht an die anderen Eigentümer, mit denen du ja keinerlei Vertragsverhältnis hast.
Nun müsste eigentlich dein Vermieter die anderen Eigentümer dazu bringen, die Heizung laufen zu lassen, notfalls durch eine einstweilige Anordnung (Eilbedürftigkeit sollte hier, schon wegen dem Kleinkind, gegeben sein!) - ich könnte mir aber auch vorstellen, daß du selbst eine solche Anordnung erreichen kannst, zumindest in der Art, daß den anderen Eigentümern untersagt wird, in den technischen Ablauf der Heizung einzugreifen, nachdem z. B. dein VM sie wieder in Gang gebracht hat.
Außerdem - gehe mit deinem Kind zum Arzt, schildere ihm die Situation ... sollte dein Kind nun krank werden und es wahrscheinlich sein, daß die Ursache in der viel zu kalten Wohnung zu suchen ist, so kommt ggf. eine Strafbarkeit der anderen Eigentümer wegen Körperverletzung in Betracht - das ist alles eine Frage eines entsprechenden Attests (analog z. B. zu Attesten, die einen körperlichen Schaden wegen dauernder Lärmbelästigung belegen).
Ich kann das Handeln der anderen Eigentümer - angesichts eines Kleinkindes im Haus - schon jetzt nur als kriminell bezeichnen! <!-- s --><!-- s -->
Ralf