Gast
Hallo,
so eine Regelung kenn ich nicht ? - Wenn der Vermieter nach Verbrauch und Personenzahl abrechnet, denke ich, das Deine Freundin mitgezählt werden solllte/muß.
Gruß
Gast
Obwohl Sie noch eine eigene Wohnung hat?
Was bzw. wie wird es denn dann gehandhabt wenn man in beiden Wohnungen zu jed 50% wohnt. Soll man dann etwa für beide zusätzlich zahlen?
Gruß MKO
Hallo,
so eine Regelung kenn ich nicht ? - Wenn der Vermieter nach Verbrauch und Personenzahl abrechnet, denke ich, das Deine Freundin mitgezählt werden solllte/muß.
Gruß[/quote:6ef1f]