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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin Eigentümer in einem sechs Familienhaus. Meine Freundin lebt seit ca. Juli 2003 bei, natürlich haben wir zwischendurch auch ein paar Tage bei Ihr verbracht. Ihre Whg. wurde im Januar 2004 endgültig gekündigt.

Nun möchte der Verwalter die 2. Person in die Nebenkostenabrechung mit aufnehmen ab Juli.

Die Abrechnung Heizung wird auf Qm umgerechnet und Wasser und Müll auf Personen.

Ich habe mal gehört das man das Recht hat eine weitere erson für 3 bzw. 4 Monate im Jahr bei sich wohnen zulassen ohne das hierfür Nbenkosten anfallen.

Ich hoffe, dass mir da jemand helfen kann ...

Gruss Michael
Stichwörter: zweite + jahr + lange + person + wohnen

2 Kommentare zu „Wie lange darf eine zweite Person im Jahr bei mir wohnen ...”

Gast Experte!

Hallo,

so eine Regelung kenn ich nicht ? - Wenn der Vermieter nach Verbrauch und Personenzahl abrechnet, denke ich, das Deine Freundin mitgezählt werden solllte/muß.

Gruß

Gast Experte!

Obwohl Sie noch eine eigene Wohnung hat?

Was bzw. wie wird es denn dann gehandhabt wenn man in beiden Wohnungen zu jed 50% wohnt. Soll man dann etwa für beide zusätzlich zahlen?


Gruß MKO


Hallo,

so eine Regelung kenn ich nicht ? - Wenn der Vermieter nach Verbrauch und Personenzahl abrechnet, denke ich, das Deine Freundin mitgezählt werden solllte/muß.

Gruß[/quote:6ef1f]

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