volker*
Hallo Mieterfrage,
die Miete ist entsprechend dem Mietvertrag ab dem ersten Monat des Mietbeginns zu zahlen, wenn im Zusammenhang mit der Vereinbarung über die Reparaturen keine andere Regelung getroffen wurde.
Eine Mietminderung ist nicht deshalb möglich, weil du dich in der benötigten Zeit verschätzt hast.
Für die Schönheitsreparaturen gibt es ggf. eine Verdoppelung der Regel-Renovierungsfristen. Kommt jedoch darauf an, ob du dich verpflichtet hast, die Anfangsrenovierung fachgerecht durchzuführen oder ob es eine freiwillige Leistung von dir war.
Viele Grüße
Volker