FischkoppStuttgart
Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Vermische niemals 2 Vorgänge.
1. Bist du der Meinung, die Mieterhöhung ist nicht gerechtfertigt, verweigere sie.
2. Wenn die Wohnung zu Warm ist, kann, muss aber nicht, dies ein versteckter Mangel sein. Dieser ist je nach Gericht minderungsfähig.
Wende dich ggf an einen Anwalt, oder suche dir eine neue Bleibe.