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Nein. Die Vormieterin kann keine Gaskosten fordern für 2 Monate wenn doch erst die Wohnung ab dem 24.11. genutzt wurde. Man müßte dann die Kosten in Tage umrechnen. Sie kann das auch nur fordern, wenn sie eine Gesamtabrechnung bis zum 31.12. bekommen hat und dem Paar die vorlegen kann.
Normalerweise aber ist der Vermieter der Vertragspartner von beiden, Vor-und Nachmieter, und der scheint mir hier vollkommen umgangen worden zu sein. Ein Vormieter kann nicht einfach die Schlüssel vor Mietende an die Nachmieter übergeben, sondern hätte diese an den Vermieter zurückgeben müssen. Die Nachmieter dürfen normalerweise ohne Kenntnis des Vermieters auch nicht früher in die Wohnung als zu Mietbeginn.
Ines1984
Dass, die Nachmieter auch vor dem eigentlichen Mietbeginn einziehen durften, war vorher mit der Vermieterin abgesprochen. Das geht also schon in Ordnung (Dorfbekanntschaften). Könnte man also hingehen und einfach den Gesamtbetrag durch 360 Tage mal die Tage, die die Nachmieter den Rest des Jahres in der Wohnung waren? Hätte die Vormieterin nicht die Pflicht gehabt, einen von den Gaswerken zu holen um den Gasbestand ordnungsgemäß ablesen zu lassen?
Gruß, Ines