Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe im Internet auf Antworten gesucht und bin hier gelandet.

Zu meiner Angelegenheit:

Das Paar A ist am 26.11.05 in eine Wohnung gezogen. Der Mietvertrag begann eigentlich am 01.01.06. Da die Vormieterin aber so gütig war, das Paar eher rein zu lassen, zog sie am 24.11.05 aus. Vor einem Monat kam sie und meinte, sich von den neuen Mietern noch die Gaskostenabrechnung zum Teil ausbezahlen zu lassen. (Ist ja auch in Ordnung). Sie hatte keinen Menschen zum ablesen des Zählerstandes kommen lassen. Sie hatte diesen Zählerstand zum 24.11.05 auf einen Zettel geschrieben. Den warf das Paar A aber ende März in den Müll, da es bis dahin keine Probleme gab.
Nun gut, jetzt fordert die Vormieterin einen Betrag über zwei Monate also den ganzen November (Sie hat ihre Gesamtkosten durch 12 und dann mal 2 gerechnet).
Ist das richtig, kann sie das einfach so fordern?

Danke für die Antworten.

Viele Grüße, Ines
Stichwörter: vormieterin + gas + nebenkosten + streit

2 Kommentare zu „Nebenkosten für Gas - Streit mit der Vormieterin”

fin Experte!

Nein. Die Vormieterin kann keine Gaskosten fordern für 2 Monate wenn doch erst die Wohnung ab dem 24.11. genutzt wurde. Man müßte dann die Kosten in Tage umrechnen. Sie kann das auch nur fordern, wenn sie eine Gesamtabrechnung bis zum 31.12. bekommen hat und dem Paar die vorlegen kann.
Normalerweise aber ist der Vermieter der Vertragspartner von beiden, Vor-und Nachmieter, und der scheint mir hier vollkommen umgangen worden zu sein. Ein Vormieter kann nicht einfach die Schlüssel vor Mietende an die Nachmieter übergeben, sondern hätte diese an den Vermieter zurückgeben müssen. Die Nachmieter dürfen normalerweise ohne Kenntnis des Vermieters auch nicht früher in die Wohnung als zu Mietbeginn.

Ines1984

Dass, die Nachmieter auch vor dem eigentlichen Mietbeginn einziehen durften, war vorher mit der Vermieterin abgesprochen. Das geht also schon in Ordnung (Dorfbekanntschaften). Könnte man also hingehen und einfach den Gesamtbetrag durch 360 Tage mal die Tage, die die Nachmieter den Rest des Jahres in der Wohnung waren? Hätte die Vormieterin nicht die Pflicht gehabt, einen von den Gaswerken zu holen um den Gasbestand ordnungsgemäß ablesen zu lassen?

Gruß, Ines

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.