Berthelstal 23.06.2010 15:06
Natürlich darf der Vormieter Ihnen Einrichtungsgegenstände verkaufen. Den Mietvertrag schließen Sie aber mit dem Vermieter ab und hierzu ist nur dieser Ihr Partner. Erst wenn Sie den neuen Mietvertrag in der Tasche haben, können Sie die Möbel vom Vormieter erwerben.
Passen Sie also auf, das Sie am Ende nicht nur die Möbel am Hals haben.
GinaVanessa 23.06.2010 15:54
das ist ja das Problem,der Vormieter wird sich die Leute raussuchen die am meitsne für seinen "plunder " zahlen und nur die Leute an den Vermieter weiterleiten,ich hab ja ofiziell keine Kontaktadresse eines Vermieters versuche aber diese ausfindig zu machen,aber das ist so nicht rechtmäßig das sehe ich richtig oder?
Berthelstal 23.06.2010 16:48
Sie können nur den Vermieter ausfindig machen und eventuell mit ihm, am Vormieter vorbei, einen Mietvertrag abschließen.
Andernfalls Finger weg.