Gast
Hallo,
klar ist, wenn Sie die 700 Euro zahlen, wird der Vermieter nichts an den Rahmen ändern !
Ist wohl wie gesagt nur eine Abzocke.
Wenn die Türen schon älter sind (gehe davon aus), ist es wohl gar nicht so einfach, aus diesen Türen "neue" zu machen.
Ich würde die 700 Euro nicht zahlen und es darauf ankommen lassen (Rechtsschutzversichert ?) oder die Sache zum Mieterbund geben (kostet nicht viel).
Wenn die Arbeit Sachgemäß von Ihnen gemacht worden sind, die Qualität der Türen aber mäßig ist, so wird es eine Maler auch nicht besser machen können, das wird ein Gericht bestimmt auch so sehen.
Gruß
FischkoppStuttgart
Ich kann meinem Vorsprecher nur beipflichten.
Sie haben die Arbeieten, mit Fachlicher Hilfe, ordnungsgemäss, hoffe ich doch, ausgeführt, also sind sie fein raus.
Es wird ärger geben. Also auch von mir der Tip, Mieterbund /schutzverein oder Rechtsschutz. Bedenken sie die Kurze Frist!
Handeln sie schnell, bevor noch Mietforderungen kommen! ! !
Schnoeddel
Versuch auf eine Antwort eine Antwort zu geben..
Schnoeddel
Hallo!
Erstmal Danke für die Reaktion. Zwischenzeitlich war ich mit 2 verschiedenen Malermeistern in der Wohnung. Beide sind der Auffassung, das die Arbeiten zumindest insofern ordnungsgemäß ausgeführt wurden, das (nach ihren Erfahrungen) jede andere Wohnungsgesellschaft diese Mängelbeseitigung abgenommen hätte. Die besagte Wohnungsgesellschaft sei jedoch ein Fall für sich. Und andererseits war es auch nie meine Absicht (wär auch sehr vermessen) hier eine handwerkskammergerechte Meisterprüfung abzulegen. Im übrigen bin ich mittlerweile (nach weiterem Literaturstudium) der Auffassung, das die Anforderung auch der BGH-Entscheidung gar nicht so hoch angesetzt sind, da sie sich auf § 243 (Gattungsschuld...es ist eine Sache mittlerer Art und Güte zu leisten) BGB bezieht. Im übrigen dürfen hier auch und jedoch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.
Weiter ist zu berichten, das der Vermieter gestern überraschenderweise doch noch einen Termin für heute 15:45 h zur "Nachsicht" (ich nenn´das jetzt mal so) angeboten hat. Den werde ich natürlich wahrnehmen und zwar mit "volljuristischer Begleitung". Schaunmermal. Über das Ergebnis werde ich auf jeden Fall berichten.
Schadenersatzforderungen wg. Mietausfall sehe ich nicht wirklich, da die Frist jeweils vom Vermieter gesetzt wurde und der mir mehrfach (unter Zeugen) gesagt hat, es würden ohnehin Modernisierungsmaßnahmen (Heizkörpererneuerung und Neuinstallation der nicht mehr zulässigen Elektrik) vor einer Neuvermietung durchgeführt.
Im übrigen ist nach m.E. der Herausgabeanspruch des Vermieters höher zu bewerten als der Mieteranspruch auf die Möglichkeit der Nachbesserung. Also Tip an andere: Schlüssel bei Fristablauf unbedingt abgeben. Zur Not kann man später (wenn keine gemeinsame Endabnahme erfolgt ist) auch behaupten, die Eigenleistung wäre wohl vom Vermieter nachträglich (nach Schlüsselübergabe) manipuliert (sprich: beschädigt oder gar zerstört) worden. Why not ?
Schönen Gruß von Schnöddel.
Gast
Hallo!
Erstmal Danke für die Reaktion. Zwischenzeitlich war ich mit 2 verschiedenen Malermeistern in der Wohnung. Beide sind der Auffassung, das die Arbeiten zumindest insofern ordnungsgemäß ausgeführt wurden, das (nach ihren Erfahrungen) jede andere Wohnungsgesellschaft diese Mängelbeseitigung abgenommen hätte. Die besagte Wohnungsgesellschaft sei jedoch ein Fall für sich. Und andererseits war es auch nie meine Absicht (wär auch sehr vermessen) hier eine handwerkskammergerechte Meisterprüfung abzulegen. Im übrigen bin ich mittlerweile (nach weiterem Literaturstudium) der Auffassung, das die Anforderung auch der BGH-Entscheidung gar nicht so hoch angesetzt sind, da sie sich auf § 243 (Gattungsschuld...es ist eine Sache mittlerer Art und Güte zu leisten) BGB bezieht. Im übrigen dürfen hier auch und jedoch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.
Weiter ist zu berichten, das der Vermieter gestern überraschenderweise doch noch einen Termin für heute 15:45 h zur "Nachsicht" (ich nenn´das jetzt mal so) angeboten hat. Den werde ich natürlich wahrnehmen und zwar mit "volljuristischer Begleitung". Schaunmermal. Über das Ergebnis werde ich auf jeden Fall berichten.
Schadenersatzforderungen wg. Mietausfall sehe ich nicht wirklich, da die Frist jeweils vom Vermieter gesetzt wurde und der mir mehrfach (unter Zeugen) gesagt hat, es würden ohnehin Modernisierungsmaßnahmen (Heizkörpererneuerung und Neuinstallation der nicht mehr zulässigen Elektrik) vor einer Neuvermietung durchgeführt.
Im übrigen ist nach m.E. der Herausgabeanspruch des Vermieters höher zu bewerten als der Mieteranspruch auf die Möglichkeit der Nachbesserung. Also Tip an andere: Schlüssel bei Fristablauf unbedingt abgeben. Zur Not kann man später (wenn keine gemeinsame Endabnahme erfolgt ist) auch behaupten, die Eigenleistung wäre wohl vom Vermieter nachträglich (nach Schlüsselübergabe) manipuliert (sprich: beschädigt oder gar zerstört) worden. Why not ?
Schönen Gruß von Schnöddel.[/quote:de509]