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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe die Wohnung form- und fristgerecht zum 30.04.04 gekündigt. Eingezogen bin ich zum 01.01.1996. Es gibt kein Übergabeprotokoll vom Einzug. Die Wohnung habe ich unrenoviert übernommen.

Eine Bestimmung im Mietvertrag (MV) lautet: Die Türen und Rahmen sind alle 4 Jahre zu streichen. Während der Mietzeit habe ich alle Renovierungsarbeiten fristgerecht durchgeführt, mit Ausnahme des Anstriches. Bei der Vorabnahme wurde u.a. der Tür-, Türrahmen und Fußleistenanstrich verlangt. Es wurden alle Mängel entsprechend beseitigt. Bei der Endabnahme am 07.05.04 wurde der gesamte Anstrich bemängelt (alle anderen Mängelbeseitigungen wurden abgenommen).

Den Anstrich (6 Türen + Rahmen und ca. 40 lfd. Meter Fußleisten) habe ich unter Anleitung einer befreundeten Malerin folgendermaßnen vorgenommen:

1. Abschleifen aller zu streichenden Flächen. 2. Einstündiges warten zum Absetzen des Staubes und anschließendes Wegsaugen des Staubes. 3. Vorstrich. 4. Manuelle Anrauhung. 5. Hauptstrich.

Von der Malerin selbst wurden drei Türen gestrichen. Laut Abnahmeprotokoll vom 07.05.04 wurden die Arbeiten nicht sach- und fachgerecht durchgeführt. Z.T. wurde der Anstrich als nichtdeckend, in einem Fall als scheckig bemängelt. Tröpchen- oder Tränenbildung wurde nicht festgestellt. In 2 von 4 Räumen wurde der Fußleistenanstrich abgenommen. Keine/r der Türen/Rahmen wurde abgenommen.

Der gute Mann hat sich eine Stunde Zeit genommen um zu diesem Ergebnis zu kommen. Anschließend bin ich mit ihm alles nochmal abgegangen. In Einzefällen konnte er nicht darlegen, welche Mängel vorhanden sind. Diese Punkte habe ich als von mir nicht akzeptierte Mängel rausgestrichen. Das Protokoll wurde sodann von beiden Parteien unterschrieben.

Es wurde eine Frist zur Mängelbeseitigung von einer Woche eingeräumt. Ich bat um Terminvereinbarung für den heutigen 14.05.04. Der sagte: "Nicht nötig das sie dabei sind. Werfen Sie den Schlüssel einfach in den Briefkasten der Verwaltung." Ich sagte: "Nichts spricht gegen einen Termin und ich wolle sehr wohl dabei sein." Dennoch gab es keinen Termin. Während der gesamten Abnahme war ein Zeuge von mir zugegen.

Am 11.05.04 teilte ich der Verwaltung schriftlich und per Telefax mit, das noch das Rückgabeprotokoll gefertigt werden muss, ich nochmals um Terminvereinbarung bitte und ich den Schlüssel nicht zurückgeben könne, da ich dann keine weiteren Nachbesserungen (falls erforderlich) mehr vornehmen könne, zu denen ich weiterhin bereit wäre. Am 12.05. ging mir ein Einschreiben zu. Inhalt: Ein nicht mit dem ursprünglichen Protokoll identisches Protokoll mit zusätzlichen Forderungen. Eine neue Fristsetzung zum 19.05.04. Die erneute Aufforderung die Schlüssel am 19.04.04 in den Briefkasten zu werfen.

Ich bin mietrechtlich nicht ganz unbeleckt. Ich kenne die hohen Anforderungen an die sach- und fachgerechte Ausführung (BGH: fachhandwerkliche Ausführung mittlerer Güte) und genau daruf zielt der Vermieter hier ab. Ich denke ich kann nachbessern so viel ich will, es wird nichts nutzen. Es wurde angeboten gegen eine Zahlung von 700,00 € (wohlgemerkt: für 6 Türen + Rahmen und 40 m Fußleisten!) die Sache vom Vermieter durchzuführen. Ich gehe mal nicht ) davon aus, das hier nur Geld abgezockt werden soll. Die Schlüsselrückgabe (nach der ich auch nicht mehr kontrollieren kann, ob vom Vermieter noch iregndwas getan wurde) wird in der Rechtsprechung und Literatur nicht (!) als endgültige Verweigerung noch was tun zu wollen gedeutet. Dennoch kann ich dann faktisch nicht mehr nachbessern. Ich will auf jeden Fall noch ein Protokoll. Was tun mit Schlüssel am 19.05.04 ? Wie ist die Rechtslage ?

Wie oft muss mir der Vermieter die Möglichkeit zur Nachbesserung geben?
Wann kann er in diesem Fall eine Firma beauftragen? (Ob´s dann immer noch "nur" 700,00 € kostet?)

Wohin dieses "Spiel" führt ist klar: Spätestens wenn es vor Gericht geht, knicke ich ein. Davon mal ab: Ähnliche Erfahrungen haben auch schon andere mit dieser Gesellschaft gemacht.

Wer weiß, wie man sich jetzt am cleversten verhält ?

5 Kommentare zu „"fachgerechte" Wohnungsrückgabe und Renovierung”

Gast Experte!

Hallo,

klar ist, wenn Sie die 700 Euro zahlen, wird der Vermieter nichts an den Rahmen ändern !

Ist wohl wie gesagt nur eine Abzocke.

Wenn die Türen schon älter sind (gehe davon aus), ist es wohl gar nicht so einfach, aus diesen Türen "neue" zu machen.

Ich würde die 700 Euro nicht zahlen und es darauf ankommen lassen (Rechtsschutzversichert ?) oder die Sache zum Mieterbund geben (kostet nicht viel).

Wenn die Arbeit Sachgemäß von Ihnen gemacht worden sind, die Qualität der Türen aber mäßig ist, so wird es eine Maler auch nicht besser machen können, das wird ein Gericht bestimmt auch so sehen.

Gruß

FischkoppStuttgart Experte!

Ich kann meinem Vorsprecher nur beipflichten.
Sie haben die Arbeieten, mit Fachlicher Hilfe, ordnungsgemäss, hoffe ich doch, ausgeführt, also sind sie fein raus.

Es wird ärger geben. Also auch von mir der Tip, Mieterbund /schutzverein oder Rechtsschutz. Bedenken sie die Kurze Frist!
Handeln sie schnell, bevor noch Mietforderungen kommen! ! !

Schnoeddel

Versuch auf eine Antwort eine Antwort zu geben..

Schnoeddel

Hallo!
Erstmal Danke für die Reaktion. Zwischenzeitlich war ich mit 2 verschiedenen Malermeistern in der Wohnung. Beide sind der Auffassung, das die Arbeiten zumindest insofern ordnungsgemäß ausgeführt wurden, das (nach ihren Erfahrungen) jede andere Wohnungsgesellschaft diese Mängelbeseitigung abgenommen hätte. Die besagte Wohnungsgesellschaft sei jedoch ein Fall für sich. Und andererseits war es auch nie meine Absicht (wär auch sehr vermessen) hier eine handwerkskammergerechte Meisterprüfung abzulegen. Im übrigen bin ich mittlerweile (nach weiterem Literaturstudium) der Auffassung, das die Anforderung auch der BGH-Entscheidung gar nicht so hoch angesetzt sind, da sie sich auf § 243 (Gattungsschuld...es ist eine Sache mittlerer Art und Güte zu leisten) BGB bezieht. Im übrigen dürfen hier auch und jedoch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.

Weiter ist zu berichten, das der Vermieter gestern überraschenderweise doch noch einen Termin für heute 15:45 h zur "Nachsicht" (ich nenn´das jetzt mal so) angeboten hat. Den werde ich natürlich wahrnehmen und zwar mit "volljuristischer Begleitung". Schaunmermal. Über das Ergebnis werde ich auf jeden Fall berichten.

Schadenersatzforderungen wg. Mietausfall sehe ich nicht wirklich, da die Frist jeweils vom Vermieter gesetzt wurde und der mir mehrfach (unter Zeugen) gesagt hat, es würden ohnehin Modernisierungsmaßnahmen (Heizkörpererneuerung und Neuinstallation der nicht mehr zulässigen Elektrik) vor einer Neuvermietung durchgeführt.

Im übrigen ist nach m.E. der Herausgabeanspruch des Vermieters höher zu bewerten als der Mieteranspruch auf die Möglichkeit der Nachbesserung. Also Tip an andere: Schlüssel bei Fristablauf unbedingt abgeben. Zur Not kann man später (wenn keine gemeinsame Endabnahme erfolgt ist) auch behaupten, die Eigenleistung wäre wohl vom Vermieter nachträglich (nach Schlüsselübergabe) manipuliert (sprich: beschädigt oder gar zerstört) worden. Why not ?

Schönen Gruß von Schnöddel.

Gast Experte!

Hallo!
Erstmal Danke für die Reaktion. Zwischenzeitlich war ich mit 2 verschiedenen Malermeistern in der Wohnung. Beide sind der Auffassung, das die Arbeiten zumindest insofern ordnungsgemäß ausgeführt wurden, das (nach ihren Erfahrungen) jede andere Wohnungsgesellschaft diese Mängelbeseitigung abgenommen hätte. Die besagte Wohnungsgesellschaft sei jedoch ein Fall für sich. Und andererseits war es auch nie meine Absicht (wär auch sehr vermessen) hier eine handwerkskammergerechte Meisterprüfung abzulegen. Im übrigen bin ich mittlerweile (nach weiterem Literaturstudium) der Auffassung, das die Anforderung auch der BGH-Entscheidung gar nicht so hoch angesetzt sind, da sie sich auf § 243 (Gattungsschuld...es ist eine Sache mittlerer Art und Güte zu leisten) BGB bezieht. Im übrigen dürfen hier auch und jedoch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.

Weiter ist zu berichten, das der Vermieter gestern überraschenderweise doch noch einen Termin für heute 15:45 h zur "Nachsicht" (ich nenn´das jetzt mal so) angeboten hat. Den werde ich natürlich wahrnehmen und zwar mit "volljuristischer Begleitung". Schaunmermal. Über das Ergebnis werde ich auf jeden Fall berichten.

Schadenersatzforderungen wg. Mietausfall sehe ich nicht wirklich, da die Frist jeweils vom Vermieter gesetzt wurde und der mir mehrfach (unter Zeugen) gesagt hat, es würden ohnehin Modernisierungsmaßnahmen (Heizkörpererneuerung und Neuinstallation der nicht mehr zulässigen Elektrik) vor einer Neuvermietung durchgeführt.

Im übrigen ist nach m.E. der Herausgabeanspruch des Vermieters höher zu bewerten als der Mieteranspruch auf die Möglichkeit der Nachbesserung. Also Tip an andere: Schlüssel bei Fristablauf unbedingt abgeben. Zur Not kann man später (wenn keine gemeinsame Endabnahme erfolgt ist) auch behaupten, die Eigenleistung wäre wohl vom Vermieter nachträglich (nach Schlüsselübergabe) manipuliert (sprich: beschädigt oder gar zerstört) worden. Why not ?

Schönen Gruß von Schnöddel.[/quote:de509]

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