Gast hat diese Frage gestellt
Ich wohne seit eineinviertel Jahren in der neuen Wohnung und habe die erste komplette Abrechnung erhalten. Innerhalb des letzten Abrechnungsjahres hat sich einer der 13 abrechenbaren Mieter eine Fussbodenheizung (nur Bad?) einbauen lassen.
Die Nachforderung meiner Vermieterin über 920 Euro erscheint mir verdammt hoch und ich habe keinerlei Vergleich!
Nun meine Fragen an Euch, die Ihr Ähnliches erlebt habt:
1. Ist eine kombinierte Ablesung nach dem Schätzwert der Fussbodenheizung zulässig und 2. wo erfahre ich die qm der installierten Fussbodenheizung, wenn der Eigentümer und gleichzeitiger Mieter nicht bereit ist, darüber Auskunft zu erteilen?
Für Eure relevante Antwort bedanke ich mich.