Forseti 23.03.2012 11:44
Klar können Sie sich die Reinigungsarbeiten bezahlen lassen, nämlich von Ihrem Vater. Der hat dem Mieter bescheinigt, dass die Wohnung vertragsgerecht übergeben wurde, damit ist der Zug abgefahren, wie man so nett umschreibt.
Vor allen Dingen ist in solch einem Fall der Begriff "besenrein" total verkehrt. Besenrein gilt bestenfalls bei der Übergabe einer geräumten Wohnung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.