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Hallo,
hoffe ihr könnt mir helfen:
Haben vor uns eine Wohnung für einen befristeten Job zu mieten. Der Job würde 6 Monate dauern, danach würde wir die Wohnung, die wir vor haben zu mieten, wieder kündigen. Dem Vermieter werden wir von unserem Vorhaben nix sagen, sonst würden wir die Wohnung sehr wahrscheinlich nicht bekommen...
Gibt es irgendetwas was dagegen sprechen würde?? Gibts es ein Gesetz in dem eine Mindestmietzeit o. ä. angegeben ist?
Mir ist natürlich klar, dass ich die jeweilige Kündigungsfrist (i.a. 3 Monate) oder was im Vertrag steht einhalten muss.Ich weiß natürlich auch, dass es nicht die feine englische Art ist...
Vielen Dank