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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen in einen Einfamilienhaus (ehemaliger Bauernhof) der Vermieter hat noch im Hof drei Schuppen vermietet. Leider wohnt der Vermieter im Dorf und steht fast jeden Tag vor der Tür. Er will tatsächlich das der Hof immer Besenrein ist (so das man vom Boden essen kann) und von den Kindern auch alles weg ist. selbst die Fensterbank im Hof soll sauber sein und nichts rum stehen (kann man aber von der Straße aus nicht sehen). Leider konnte ich die letzten drei Monate nicht die volle Miete bezahlen und nur ein Teil, nun fragt er natürlich danach auch noch (Harz4 läst grüßen). Er schneist auch einfach Sachen von uns weg mit den Worten „ist eh nur Müll“ natürlich auch Blumen im Herbst – diese habe ich aber aus dem Kompostmüll wieder raus geholt und blühen wieder vorzüglich. Leider erwartet der hier einen fast Sterilen Hof und Haus (und das mit drei Kindern).

Ist das nicht bereits Belästigung?

Für eure Antworten danke ich
Stichwörter: besuch + täglicher + vermieters

3 Kommentare zu „Fast täglicher Besuch des Vermieters”

Gast Experte!

Sicher ist das Belästigung!
Er darf nicht so ohne weiteres einfach in eure Privatsphäre eindringen.ER muss sich an Richtlinien halten und euch schriftlich mitteilen, dass er aus dem und diesem Grund an irgendeinem Zeitpunkt, eine Hausbesichtigung machen muss.Kann natürlich auch telefonisch passieren.
Hab ihr einen Teil des Hofes gemietet?Dann könnt ihr rumstehen haben was ihr wollt!Oder hat er nur die Gebäude vermietet?Dann würde das glaube ich, unter Treppenhausreinigung fallen.
Und mit der Sauberkeit darf er euch auch nicht schikanieren und nicht überteiben.Da könnt ihr ihn ausbremsen! <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Hier mal ein paar Auszüge aus dem Mieterlexikon

Mieterlexikon 2005 *Deutscher Mieterbund*[/b:f315e]

Eine generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es nicht;denn mit Abschluss des Mietvertrages steht dem Mieter grundsätzlich das Recht zu, in seiner Wohnung in Ruhe gelassen zu werden ( BVerfG WM 2004, 80; WM 93, 377 ) [/b:f315e]Daraus ergibt sich, dass der Mieter nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten die Besichtigung seiner Wohnung gestatten muss.
Umgekehrt darf der Vermieter von seinem Recht nur in schonender Weise Gebrauch machen und muss auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen.

Voraussetzung ist zunächst einmal, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse[/b:f315e] an der Besichtigung hat.Dies kann sich z.B. daraus ergeben, dass der Vermieter Haus oder Wohnung verkaufen will.
Auch wenn ein Ende des Mietverhältnisses bevorsteht, oder Modernisierung und Instandsetzungsarbeiten kann er solch einen Anspruch erheben.Er kann auch alle 1 bis 2 Jahre den Zustand der Räume kontrollieren.
Der Vermieter muss die Besichtigung auch rechtzeitig vorher ankündigen[/b:f315e].Das bedeutet, er muss sich mind. 24 Std vorher anmelden.Ist der Mieter berufstätig muss er einen zeitlichen Verlauf von 3-4 Tagen einhalten.1 Woche ist angemessen.
Der Vermieter kann von seinem Besichtigungsrecht auch nicht dauernd[/b:f315e] Gebrauch machen.In der Regel 3-4 mal im Monat zw. 19 u. 20 Uhr; 45 Min.
Er hat auch nicht das Recht gewaltsam die Wohnungsbesichtigung zuu erzingen.Das ist klarer HAUSFRIEDENBRUCH.
[/quote:f315e]

Deadleaf Experte!

*grummel*
Wurde da glatt ausgelockt, während ich am schreiben war.
Wollt nur erwähnen, dass die Antwort von mir kommt. <!-- s :) --><!-- s :) -->

Gast Experte!

... und das mit den vermieteten Räumen, fremden Leuten auf dem Hof ist mir zu gut bekannt, haben wir im Mietvertrag auch festgehalten und unterschrieben. Da wussten wir aber nocht nicht, dass seine Rundgänge (am Hof) fast täglich ausfallen. Der Eigentümer (Vermieterin ist eigentlich seine Frau) gibt sich sehr viel Mühe das Haus und Hof und alles was dazu gehört gut im Schuß zu halten, um es positiv auszudrücken. Ist ja auch nicht schlecht, bis jetzt hatte er ja auch Bescheid gesagt, wenn er was größeres gemacht hatte.
Aber was zu viel ist, ist zu viel.
L e t z t e s Jahr haben mein Mann und ich uns ein Pflanzenbet angelegt. (Am Holzzaun im Hof von innen). Haben den Vermieter vorher gefragt... alles war ok. Dann hatte er sich meinem Mann gegenüber geäußert, es wäre nicht schlecht eine Folie von innen anzubringen damit das Efeu (es waren nur wenige einzelne Blätter) von der Straße aus nicht zu sehen ist. Häßlich, habe ich mir gedacht und wir haben keine Folie da angebracht. Warum müsste den von der Straße aus alles so kalt und unpersönlich wirken? Der Vermieter hatte es auch nicht wieder angesprochen.
Am letzten Samstag sind wir nach 3 Wochen aus dem Urlaub wieder gekommen. Der Vermieter malt das Haus von außen, räumt unsere Blumenkübel, Dekoration und einen Standaschenbecher nicht weg und bekleckt die Sachen mit Farbe. Das Bet hat er auch total verändert, weil er da eine hohe Wellenplatte (sieht wie Wellenblech aus, nur dicker) zwischen dem Zaun und den Pflanzen angebracht und weiss gestrichen hat. Dabei hat er einige Pflanzen beschädigt, einige einfach im Boden locker gemacht und anders (schief nach innen) ausgerichtet. Das Bet sieht jetzt viel zu eng aus, in unseren Augen hat er es uns richtig kaput gemacht. Wir haben viel Arbeit, Liebe und Geld da reingesteckt.
Ich wollte mit ihm die 3 Tage lieber nicht reden, sonst wäre ich ausgerastet und das brauchen ja beide Parteien nicht, wir wollen da auch weiterleben. Er meinte zu meinem Mann, es wäre doch jetzt besser so, er wollte uns nur was gutes tun, so bekommen wir auch nicht so viele Geräusche von der Straße ab.
Super. Wir fühlen uns hintergangen. Er ist doch verpflichtet rechtzeitig Bescheid zu sagen und darf unsere Sachen doch nicht einfach so ändern, oder?

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