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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
meine Freundin und ich wohnen in einer Einliegerwohnung zur Miete. Unser Vermieter wohnt "leider !" ebenfalls in diesem Haus, das so ca 20 Jahre alt ist.
Gestern Abend war er kurz bei uns und hat mal wieder gemeint, "achja was ich Ihnen schon immer mal sagen wollte....."
Dann hat er uns einen Breif gegeben welchen wir als gelesen Unterschreiben sollen......


In dem Brief steht z.B.
- bitte denken sie nicht nur daran zu lüften, sondern auch zu heizen. Das bezieht sich vor allem auf die Räume in denen sie baden, kochen, wäsche trochnen etc.
- ich gehe davon aus, dass ihre Fenster und Türen klemmen und nur noch schlagend geschlossen werden können, dies kommt von den Themperatur -bzw Feuchtigkeitsunterschieden in den verschiedenen Räumen.
- Die Einligerwohnung muß bei Auszug renoviert übergeben werden, es bringt Ärger wenn Türen oder Fenster beschädigt sind und Wände schimmelige Stellen aufweisen. Letzteres wäre besonders Fatal, weil Schimmel bis in den Putz eindringt und dieser dan erneuert werden muß. Überstreichen allein genügt bei Schimmel meißt nicht.


Zu den Fakten.
Natürlich heizen wir, ist ja Winter
Das Wohnzimmer wird von uns auf ca 20 Grad beheizt. Schlafzimmer und Bad heizen wir auf Stufe 1 daß die Räume eben nicht auskühlen. Küche und Gang heizen wir nicht, da die Küche zum Gang hin offen ist und nur ganz wenig Ausenwand hat, Temperatur also Ok für uns.

Wir Lüften jeden Tag jeden raum bei weit aufgerissenen Fenster wie er es uns schon letztes Jahr gesagt hat

Fenster und Türen klemmen nicht, weiß auch nicht wie er darauf kommt ! habe ich ihm auch so gesagt !

Schimmel haben wir auch nicht wirklich, wenn man von einer etwas leicht feuchten Ausenwand im Schlafzimmer absieht, welche dann wie letztes Jahr auch im Frühling-Sommer wider austrochnet
Der letzte und beeste Fakt ist der, meine Freundin ist vermutlich schwanger und wir kaufen uns bis in ca 3-4 Monaten unser eigenes Haus !

Also, lange Rede kurzer Sinn, wir haben nicht vor diesen Breif zu unterschreiben, was würdet ihr tun ?

wir überlegen uns ob wir eine Rechtschutzvers. abschliessen sollen, da es bei der Wohnungsübergabe evtl schwierig werden könnte
Stichwörter: nervt + vermieter + gewaltig

12 Kommentare zu „Unser Vermieter nervt gewaltig”

Susanne Experte!

Eine Rechtschutz mit Mietrecht lohnt sich immer, das Mietrecht könnt Ihr ja später wieder rausnehmen lassen.
Wenn das mit dem Haus feststeht, neigt man natürlich dazu, dem Vermieter zu provozieren-statt der verlangten Unterschrift 4 Kreuze machen (3 darf man nicht, weil man sonst die Unterschrift des VM fälschen würde...)

Man kann natürlich auch brav die Kenntnisnahme gegenzeichnen oder dem VM den Brief einfach so zurückgeben.
Wollt Ihr in der restlichen Zeit Eure Ruhe und soll der Ärger richtig anfangen? Weiss der VM, dass Ihr über kurz oder lang ausziehen werdet?

lopomen

Hallo susanne danke für die Antwort.
Unser VM weiß nicht daß wir gerade planen hier auszuziehen, er erfährt das im Rahmen unserer fristgerechten Kündigung ja dann.
Es geht auch nicht darum ihn zu provuzieren, sondern darum WARUM er eine Unterschrift will und nicht zufrieden ist wenn er uns seine "Weisheiten" so gibt. Was hat er vor, will er uns beim Auszug für irgendwelche Schäden haftbar machen ? bringt ihm da dieser Brief etwas ?
Um das geht es uns, sonst um nichts !
Ich denke wir werden ihm seinen Brief ohne Unterschrift und ohne Kreuze zurückgeben.

Ansonmsten wollen wir für die restliche Zeit hier nur unsere Ruhe von ihm, sicher keinen Ärger.
Was würdest du uns raten ?

tenant61 Experte!

. so wie ich es sehe, hast du keinerlei nachteil, wenn du den empfang des briefes bestätigst. einfach draufschreiben "erhalten, datum, unterschrift". das ist lediglich eine empfangsbestätigung ohne jede anerkennende wirkung. und dann schnellstens ausziehen.
nebenbei hab ich leisel zweifel ob ausreichend geheizt und gelüftet wird, wenn du schreibst, dass sich schimmel im schlafzimmer gebildet hat. aber das ist ein anderes thema. rechne aber damit, dass du dich früher oder später mit deinem vermieter über die ursache der schimmelbildung auseinanderstzen musst.

lopomen

@ tenant61,
ich denke nicht daß wir schimmel haben, die ausenwand ist bei wirklich sehr genauem betrachten etwas leicht gelblich und ganz leicht feucht. Weiß man es nicht, sieht man es auch nicht !
Im übrigen lüften wir tgl. und ausziehen werden wir ja erst nachdem wir renoviert, d.h. also die Wände frisch gestrichen haben.......

schnell ausziehen werden wir in jedem fall, schauen morgen 2 Häuser an....


bei evtl ärger beim ausziehen, bringt es was wenn ich jetzt noch eine rechtschutzvers. abschliesse ?

Susanne Experte!

Du musst eigentlich nur vor Kündigung abschliessen- eine Vorlaufzeit bis zum Versicherungsschutz von 3 Monaten haben die meisten Versicherungen.

Vielleicht solltest Du gleich mal aus dem Mietvertrag die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen posten- vielleicht sind die ja gar nicht mehr gültig, dass müsst Ihr auch nichts streichen.... <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

lopomen

@ susanne

habe da leider keine chance, da steht

die schönheitsreperaturen sind alle 3 Jahre oder spätestens bei Auszug zu erledigen.......(streichen etc. ist alles genau beschrieben)

Susanne Experte!

Na, wo Du schon mal hier bist: alles zu den Schönheitsreparaturen mal abschreiben!

Denn: steht dort wirklich "alle 3 Jahre"? Geht schon mal nicht-Frist viel zu kurz!

tenant61 Experte!

. Qlopomen: ich hab das mit dem schimmel deinem ursprungsposting entnommen. wenn dem nicht so ist: umso besser für dich.

wegen der schönheitsreparaturen würd ich auch empfehlen, mal die entsprechenden klauseln (manchmal sind es mehrere) vollständig hier zu posten. nach deinem obigen zitat könnte es gut sein, dass die klausel unwirksam ist und du dem vermieter ne lange nase machen kannst.

lopomen

die schönheitsreperaturen sind in küchen,bädern oder duschen alle 3 jahre, in wohn- und schlafräumen,fluren und dielen und toiletten nach 5 jahren und in sonst, nebenräumen nach 7 jahren durchzuführen.
die maßgeblichen fristen beginnen mit dem anfang des mietverhältnisses zulaufen. der mieter hat die geschuldeteten schönheitsreperaturen bis spätestens ende des mietverhältnisses durchzuführen.

wenn man auszieht bevor die 3 jahre um sind, steht da noch man muß gestaffelte % vom maler bezahlen. wenn man es aber selber streicht ist das wohl hinfällig

der vertrag ist safe, wurde von vertrag.de besorgt

fin Experte!

Im Winter sollte man auch Schlafzimmer ausreichend beheizen. Gerade weil dort in den meisten Wohnungen eine niedrigere Temperatur herrscht oder gar garnicht geheizt wird, hat Schimmel und Feuchtigkeit ein leichtes Spiel. Bitte denken Sie auch an die Atemluft, die nachts ausgestoßen wird. Kühle Luft kann diese schwer aufnehmen.
Möchte man kühl schlafen, so kann vor dem Zubettgehen die Heizung abgedreht werden.
Denke Ihr Vermieter hat Sie nur auf einige Sachen aufmerksam machen wollen, um Schäden an seinem Eigentum zu vermeiden. Darin sehe ich nichts schlimmes.
Es gibt genug Vermieter, die schlechte Erfahrungen gemacht haben. Und ich denke, Ihr Vermieter ist so jemand. In der heutigen Zeit leider gang und gäbe.

tenant61 Experte!

. die regelung zu schönheitsreparaturen ist m.e. nicht zu beanstanden. wenn der wohnngszustand eine (vollständige oder anteilige) renovierung erfordert, werdet ihr das bei auszug wohl machen müssen oder anteilige kosten übernehmen müssen.
was die feuchtigkeit im schlafzimmer angeht, müsst ihr aufpassen. verfärbungen an der tapete sind ein erstes zeichen, dass da was im gange ist. da ihr nicht mehr lange da wohnen werdet, sollte das aber kein problem mehr werden. trotzdem auf ausreichende beheizung und lüftung achten, sonst kommt der schimmel manchmal schneller als einem lieb ist.

lopomen

@ all
vielen dank für eure ratschläge. hat mir sehr geholfen !

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