forsetis 07.04.2013 08:56
Mietverträge können auch mündlich, wie in diesem Fall, abgeschlossen werden. Sie sind genau so gültig wie die schriftlich abgeschlossenen Verträge. Die Kündigung muss aber immer schriftlich erfolgen.
Warten Sie ab, ob der Vermieter schriftlich kündigt. Dazu ist natürlich eine Begründung nötig. Wenn diese Kündigung dann eintrifft, wieder hier melden. Sie sollten aber bedenken, dass bei einer weiteren fehlenden Miete die fristlose Kündigung fällig ist.