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thomas59 hat diese Frage gestellt
Hallo,besitze seit 18.11.2012 eine 2Zimmerwohnung von 50m²Es besteht kein Mietvertrag alles nur telefonisch,kennen uns durch Hund Vermittlung. 300.- Miete als ich in der WG ankam,sah ich das diese mit 2 Nachtspeicheröfen WZ und Küche vorhanden ist.Flur keine WC/Bad 1000Watt ein Durchlauferhitzer und SZ ebenso 1000Watt auf Tagesstrom. Sprach wohl den Vermieter an wegen Stromkosten er sagte mit 70 Euro im Monat werde ich bei EON angemeldet. Jetzt stellt sich heraus das die Stromkosten von 260-sogar auf 375 Euro belaufen.Sprich Warmmiete von 670 Euro Vermieter kürzte die Miete auf 100 Euro im März es belaufen sich ohne Schlafzimmer zu heizen sind 8 Grad benutze ich nicht und schlafe im WZ Es wurden 280.- an Strom verbraucht diesen Monat.Jetzt da ich die Miete nicht bezahlt habe für den Monat April sagte der Vermieter soll die Wohnung sofort verlassen. Wie verhalten? Danke für die Antworten.

1 Kommentar zu „Wohnung verlassen ausziehen”

forsetis Experte! 07.04.2013 08:56

Mietverträge können auch mündlich, wie in diesem Fall, abgeschlossen werden. Sie sind genau so gültig wie die schriftlich abgeschlossenen Verträge. Die Kündigung muss aber immer schriftlich erfolgen.

Warten Sie ab, ob der Vermieter schriftlich kündigt. Dazu ist natürlich eine Begründung nötig. Wenn diese Kündigung dann eintrifft, wieder hier melden. Sie sollten aber bedenken, dass bei einer weiteren fehlenden Miete die fristlose Kündigung fällig ist.

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