Bladder 21.02.2011 19:32
Zahlen Sie eigentlich noch Miete?
Roogger 21.02.2011 19:38
Nein, seit dem Schaden nicht mehr.
Balkonexperte 21.02.2011 20:12
Wer hat den Wasserschaden verursacht?
Roogger 21.02.2011 20:18
Der Mieter über mir.
Balkonexperte 21.02.2011 21:06
Dann ist der, bzw. seine Haftpflichtversicherung für die Behebung des Schadens zuständig.
Berthelstal 21.02.2011 23:29
Der Mieter über Ihnen ist für Sie nicht Vertragspartner.
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
Berthelstal 21.02.2011 23:31
Ergänzung: Der Vermieter hat demnach eine Anspruch auf Schadenersatz gegenüber den Verursacher; nicht Sie. Möglicherweise ist das die Ursache für den sich zierenden Anwalt.