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topeschke hat diese Frage gestellt
Hallo Experten, Hallo Berthelstal,
Mieter hat Wohnungswände Rose´gestrichen. Bei Auszug hat er weiß gestrichen, so wie der Zustand der Wände bei Einzug auch war. Jetzt meint der Vermieter bei der Übergabe, es schimmert noch eine rote Farbe durch. Der VM will dies nun durch eine Fachfirma beseitigen lassen und dem Mieter, der nicht mehr streichen will, in Rechnung stellen. Wie ist hier die Rechtslage ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

topeschke

1 Kommentar zu „Wohnung streichen nach Auszug”

edy Experte! 17.01.2010 11:15

Hallo topeschke, wie in diesem Fall ent-
schieden werden könnte ist hier nicht zu
beurteilen.
würde mal bei "google" folgendes eingeben:

----schönheitsreparaturen bei auszug farbe--

und nachlesen.

lg
edy

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