Berthelstal 27.09.2009 22:46
Obwohl Ihre Vormieter offensichtlich kein Interesse mehr an dem Kinderwagen hat, bleibt er aber weiterhin Eigentümer.
Ich würde den Wagen stehen lassen.
spatzenfun 29.09.2009 22:47
Da sie die Wohnung sicher besenrein mit allen zugehörigen Räumen übergeben müssen, müssen sie die Gegenstände auch "beräumen"!
Sollte die letzte Aufforderung länger als acht Monate her sein dürfen "wertlose" Gegenstände als in ihren Besitz übergegangen betrachtet werden, da davon auszugehen ist,dass der Vorbesitzer kein Interesse mehr daran hat. Ausgenommen davon wären Großgegenstände,die nicht so einfach abtransportiert werden könnten! Sollten sie die Gegenstände da belassen können für sie Entsorgungsgebühren anfallen.die sie dem jetztigen Vermiter dann schulden!
Ist immer eine Sache der Beweislast auf Ihrer Seite.