Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hätte da noch eine Frage zu Wohnungsübergabe.

Mein Vormieter hat mir ja die Wohnung übergeben unter der Bedingung, dass ich streiche (was eigentlich er machen müsste), denn dafür wollte er keine Zeit aufwenden. Dies würde nämlich bei ihm noch fehlen, um die Wohnung zu übergeben.

Ich habe zugestimmt, dass ich bei Einzug streiche. Nun meint aber der Vermieter, dass ich ja bei Auszug tapezieren müsste, da ich die Renovierungskosten vom Vormieter übernommen habe.

Nun kommt die Frage: Wenn der Vormieter versehentlich oder absichtlich mir gegenüber nicht erwähnt hat, dass er tapezieren müsste, (wenn es in seinem Mietvertrag so geregelt war)
---- bin ich dann aufgrund von falschen Tatsachen dazu verpflichtet diese Arbeiten überhaupt zu übernehmen?


ich würe über eine Antwort sehr dankbar!

Viele Grüße, Tini

0 Kommentare zu „Wohnungsübergabe... Mietvertrag-Einhaltung”

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