Susanne
Natürlich musst Du beweisen, dass Du die Kaution gezahlt hast. Bei Barzahlung bekommt man in der Regel eine Quittung-bekommt man keine, muss man eine verlangen!
Grundsätzlich hat der VM schon recht: wer eine Kautionsauszahlung wünscht muss erst mal nachweisen, dass er auch Kaution gezahlt hat.
Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und ist diesbezüglich auch nachweispflichtig. Also dran denken, bei Auszahlung stehen Dir die Zinsen zu!
Dass Du allerdings nach 2 Jahren nicht mehr weißt, WER DEINE Kaution bezahlt hat, spricht nicht sehr für Dich... <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
Nachtrag zu Susanne:
Es ist außerdem äußerst sinnvoll, Kontoauszüge für so wichtige Angelegenheiten aufzuheben.