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Mit Zahlung der gesamten Nebenkosten erkennen Sie die Richtigkeit der Abrechnung an. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Bis dahin darf der Mieter aber nur diejenigen Nebenkosten einbehalten, die seiner Meinung nach falsch berechnet sind, d.h. er muß den nichtstrittigen Teil der Nebenkosten zahlen.
Wird eine falsche Abrechnung vermutet, so muß man sich dies vom Vermieter erklären lassen, am besten schriftlich, damit Sie etwas in der Hand haben. Verpflichtet Ihnen die Gesamtrechnungen in Kopien zu übergeben, ist ein Vermieter nicht. Sie können nur die Originalrechnungen bei ihm zu Hause einsehen.
maja25
hallo!
ich hatte meine wohnung zum ende september 2005 gekündigt.
jetzt ist es schon juli 2006 und ich frage mich, wann meine nebenkostenabrechnung
endlich kommt, denn ich weiss, dass ich noch was wieder bekomme.
also wie lange hat mein ex-vermieter für die nebenkostenabrechnung zeit?
grüsse maja25