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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben im März 2001 eine Wohnung ab 01.05.2001 angemietet befristet auf 5 Jahre mit Staffelmietvereinbarung bis 30.04.2006.

Nun werden wir einen neuen Mietvertrag bekommen auf weitere 5 Jahre - als Zeitmietvertrag. Ab 01.06.2006 aber erst weil wir den Termin jetzt erst auf die Reihe bekommen haben mit dem Vermieter.

Am 01.09.2001 hat sich laut meinen Infos das Mietrecht insoweit geändert, dass nun Zeitmietverträge vom Mieter nicht vorzeitig gekündigt werden können.

Frage:

Fallen wir nun unters neue Mietrecht weil der neue Vertrag im Mai 2006 datiert, oder fallen wir unters alte Mietrecht da es ja eine Art "Weitervermietung" ist. Denn im alten mietrecht konnten wir theoretisch trotzdem ganz normal mit 3 Monaten kündigen ...

Weiß das jemand- sind ziemlich ratlos und müssen spätestens nächste Woche den Vertrag (den wir noch nichtmal gesehen haben) unterschreiben... und wir wollen Anfang nächsten Jahres ausziehen, das wollen wir aber nicht sagen, weil wir angst haben dass er uns bis Januar nicht hier drin lässt ...

Könnt Ihr weiterhelfen?

0 Kommentare zu „Zeitmietvertrag. Neues Mietrecht/altes Mietrecht gültig?”

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