Gast
negativ !!!
hier muss zuerst dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden den Mangel zu beseitigen (ob das möglich ist oder nicht ist unerheblich).
Die einzige Möglichtkeit in Ihrem Fall die Wohnung unter Ausschluss der Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen wäre ein Besuch von Gesudnheitsamt.
Tipp -------- rufen Sie da mal an und schildern Sie die Lage
Ansonsten entsprechend die Miete mindern und die Wohnung ordentlich kündigen (3 Monate Kündigungsfrist)
mfg plague