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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle miteinander !!

Ich habe ein Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgende Situation herrscht vor.

Bin vor vier Monaten in eine neue Wohnung umgezogen. Die Wohnung ist in einem Haus, das früher mal ein Einfamilienhaus war. Nun wurden zwei Wohnungen daraus gemacht. Ich wohne im unteren Stock. In meiner Wohnung gibt es also eine Türe, die ins Treppenhaus führt. Diese Türe war bisher immer nicht abgeschlossen. Die oberen MIETER haben also jederzeit Zugang zu meiner Wohnung.
Ich habe nun immer wieder Papierfetzen in die Türe eingeklemmt, die in regelmäßigen Abständen draußen waren. Daraufhin habe ich ein neues Schloss gekauf, eingebaut und abgeschlossen.
Nun hatten die oberen Mieter einen Wasserschaden und die Hauptschalter sind alle in meiner Wohnung im Heizungskeller. Sie haben mich im Geschäft angerufen 15 min später war ich da um aufzuschließen.
Jetzt bestehen sie darauf das die Türe nicht mehr abgeschlossen werden darf. Ist das rechtens ???? Ich kann Ihnen ja zusichern, dass innerhalb von 15 Minuten immer jemand da ist mit dem Schlüssel ( Meine Mutter hat auch einen Ersatzschlüssel ).
Der Vermieter wohnt übrigens einige 100 KM weiter weg.

Bitte helft mir ich weiß nicht woe ich mich verhalten soll.
Stichwörter: wohnung + zugang + dritten

1 Kommentar zu „Zugang zur Wohnung von Dritten”

Susanne Experte!

Der Vermieter müsste die Hauptschalter verlegen lassen, damit alle Mieter Zugang haben.
Für Deine Wohnung musst Du keinem anderen Zutritt gewähren, Du hast Hausrecht. Ausserdem haben andere Mieter auch an Dich keine Forderungen zu stellen, da es kein Vertragsverhältnis gibt, auf dem diese basieren könnten.
Forderungen auf Basis des MV immer nur zwischen Mieter und Vermieter.

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