Hab mal ne dringende Frage:
Bin in meine derzeitige Wohnung eingezogen, ohne daß diese renoviert war.
Das heißt, ich mußte erstmal alles streichen.
Jetzt hat mir mein Vermieter fristlos gekündigt.
Kann ich meine Renovierungskosten von ihm ersetzt verlangen? Wohne erst ein halbes Jahr hier drin!!!
1 Kommentar zu „Ersatz meiner Renovierungskosten?”
Susanne
Eine fristlose Kündigung setzt Mietschulden oder einen erheblichen Verstoss gegen den Vertrag voraus.
Wenn bezüglich der Renovierung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss der Vm die Kosten nicht ersetzen.