Gast
Wegen hohem Alter kann die Kündigung wegen der Sozialklausel widersprochen werde. Das Gericht überprüft aber immer beide Seiten. So gelten auch gewichtige Gründe des Vermieters.
Ich würde aber in jedem Falle der Kündigung schriftlich per Einschreiben widersprechen. Der Vermieter kann eine Begründung verlangen, die können Sie auch nachreichen.