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ziyo hat diese Frage gestellt
Hallo, habe folgendes Problem;
Ich habe zum 1.9.2009 die alte Wohnung gekündigt sind in der Zwischenzeit auch schon in der der neuen Wohnung. Ich musste die Wohnung renoviert übergeben da ich sie auch in einem renovierten Zustand vor ca.6 Jahren bekommen hatte. Da ich vom beruf Handwerker bin habe ich die Wände und Decken sowie die Türen auch fachmännisch wieder in Ordnung gebraucht. Nun verlangt die Mieterin aber von mir das ich das Silikon im Bad erneuere weil es vergilbt ist, am WC Fenster soll ich die Dichtungen erneuern weil in der unteren Hälfte der Dichtungen an ein zwei stellen leicht beschädigt ist. Aber das Fenster hat nichts von ihrer Dichtungsqualität verloren. Zu guter letzt soll ich alle Fenster der Wohnung reinigen lassen da sie vergilbt währen. Bei der Übergabe war die Wohnung in einem allgemein sehr guten Zustand, alles frisch gestrichen und auch die Böden sowie die Fenster wurden von meinerseits aus gewischt und gereinigt worden.
Sie will mir die 800,- Euro Kaution die ich hinterlegt hatte solange nicht auszahlen bis diese „Mängel“ behebe, bzw. will sie die kosten die ihr dabei entstehen davon abziehen.
Darf sie das?

6 Kommentare zu „Zuwenig Renoviert??”

ziyo 04.11.2009 16:33

Muss ich das alles machen was sie von mir verlangt, die Wohnung ist so in einem sehr guten Zustand und bezugsfertig außer den Sachen die ich aufgeführt habe?

Berthelstal Experte! 04.11.2009 16:57

Geringfügige Kleinigkeiten müssen Sie nicht, denn wenn man sucht findet man immer etwas. Und wenn die Wohnung in dem Zustand abgenommen wurde ist das auch für den Vermieter bindend. Ihrer Schilderung entnehme ich, das es sich hierbei um keine verdeckten Mängel handelt.

Netti89 06.11.2009 15:08

Was den Verschleiß (durch Gebrauch) von Fensterdichtungen und Silikonversiegelungen angeht, diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen.
Dir GEHÖRT die Wohnung ja nicht.
Ich versteh es so, dass die Vermieterin es sich leicht machen möchte.
Zustehen tut es ihr aber nicht! Es wäre in jedem Fall ratsam sich einen kompetenteren Rechtsbeistand zu suchen, in jedem Fall solltest du ihr aber einen Brief schreiben, in dem du Einspruch gegen ihre Behauptungen und geplante Vorgehensweise einlegst und diesen Brief mit Datum und allem, genauso wie ihren vorherigen Brief und ihre baldige Antwort auf deinen kopieren und gut aufbewahren.
Frag sie doch mal, ob sie Interesse daran hat, dieses Problem mit rechtlichen Mitteln zu klären (aber erst, wenn du dich schlau gemacht hast, warum genau du im Recht bist - ich kenne auch keine genauen Paragraphen), dann wirst du sehen ob sie blöfft - und was anderes kann es nicht sein.

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden!
DIe Netti

Netti89 06.11.2009 15:09

P.s.: Du brauchst alles schriftlich - KEINE Telefonabsprachen!

ziyo 10.11.2009 17:04

Danke erstmal für die Antworten, ich werde bescheid geben wie die Sache ausgegangen ist, bin aber guter Hoffnung das es für mich positiv verlaufen wird (nach aussage meines Anwalts).

ziyo 13.11.2009 20:56

Hallo,
hatte heute nochmals eine Aussprache und habe dann auch meiner Exvermieterin klargemacht das ich eventuell einen Anwalt zur hilfe nehmen werde... zum Glück hat sie es nachher auch eingesehen das die Wohnung in ordnung ist und hat mir versprochen direkt Montag die Kaution vom Sparbuch abzuheben und es auszuzahlen...

Danke für die schnelle
Hilfe nochmals...
Liebe Grüsse Ziyo

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