Gast hat diese Frage gestellt
Putzpflichten während des Urlaubs: Mieter- oder Vermietersache?
Fährt Ihr Mieter in Urlaub, ändert sich zunächst einmal nichts an seinen Mieter-Pflichten: Klar, muss er seine Miete samt Vorauszahlungen weiter pünktlich zahlen. Sie dürfen ihm schließlich auch nicht während seiner Urlaubszeit das Wasser oder die Heizung abdrehen. Was aber ist mit der Treppenhausreinigung: Muss Ihr Mieter einen Ersatz suchen oder Sie?
Ist Ihr Mieter laut Mietvertrag zur regelmäßigen Hausreinigung verpflichtet, muss er bei Urlaub oder Krankheit für Ersatz sorgen.
Ihr Mieter muss sich Ersatz suchen
Meist bietet sich ein Tausch mit einem Mitmieter im Haus an. Kommt Ihr Mieter seiner Pflicht jedoch nicht nach, können Sie ihn deswegen abmahnen und ihn zum Nachholen seiner Pflicht auffordern.
Bleibt er noch immer untätig, können Sie eine Ersatzvornahme vornehmen. Das heißt, Sie beauftragen ein Reinigungsunternehmen und schicken Ihrem Mieter die Rechnung. Mehr Rechte haben Sie nicht!
Der Vermieter-Tipp:
Kommt Ihr Mieter einmalig seiner Treppenhausreinigungspflicht nicht nach, können Sie ihn deswegen abmahnen. Am besten weisen Sie ihn auf die Rechtslage hin.
Sagen Sie ihm also, dass seine Mieterpflichten keinen Urlaub machen! So schaffen Sie es vielleicht, dass beim nächsten Mieter-Urlaub jemand anders im Auftrag des Mieters das Treppenhaus putzt.