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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
halli hallo,

also wie ihr euch schon denken könnt habe ich ein Problem. Habe im Dezember lezten Jahres die Nebenkostenabrechnung für 2002 bekommen und sollte 120€ nachzahlen. Da die Daten auf der Abrechnung aber nicht mit meinen Daten des Auszugsprotokolls übereinstimmten ( bin ende November 2002 ausgezogen, mußte aber noch drei Monate Miete zahlen / da kein Nachmieter gefunden ) habe ich Einspruch eingelegt. Per Einschreiben natürlich, welches auch laut Post AG übergeben wurde.
Nur leider reagierte der Vermieter ( bzw. Hausverwalter ) nicht darauf. also bekamm ich die erste Mahnung. Nach dem ich mehrfach versucht habe die Hausverwalterin ( welche für mich zuständig ist ) anzurufen, sie aber wirklich nie ereicht habe ( habe ihr mehrfach auf den AB gesprochen, aber ich wurde nie zurück gerufen ). ( kann durch Telefonrechnung belegt werden )
Nun kamm die zweite Mahnung und ich dachte mir ich versuch es mal mit emails schreiben aber auch darauf keine Antwort. habe dann bei einem Mietertelefon ( des Vermieters ) angerufen und dort versprach man mir das man sich um das problem kümmert und sich bei mir meldet.
Aber nichts passierte
und so bekamm ich jetzt die dritte Mahnung mit dem Hinweis das dies die letzte Ausergerichtliche Mahnung sei.
was soll ich nun machen, bin ziemlich ratlos kann mir vieleicht wer nen tip geben.

danke schon mal im voraus

Gruß Oli

1 Kommentar zu „nebenkosten 2002. letzte ausergerichtlich mahnung :o(”

rhw Experte!

Hallo Oli,

wer dreimal mahnt, statt spätestens nach der ersten Mahnung einen Mahnbescheid zu beantragen, droht meiner Erfahrung oft nur mit dem Gericht.

Wenn Du sicher Deinen Einspruch beweisen kannst, warte doch den Mahnbescheid ab. Gegen den kannst Du ebenfalls sofort Widerspruch einlegen, worauf der Vermieter dann klagen kann. Du aber hast ja einen unbeantworteten Widerspruch ...

Vielleicht schreibst Du ja auch noch auf die aktuelle Mahnung hin eine kurze Antwort an den Vermieter, weist diese zurück und auf Deinen Widerspruch hin. Oft wirkungsvoll, wenn möglich: Das Schreiben unter Zeugenmitnahme selbst beim Vermieter/Hausverwalter abgeben und auf den Zeugen ausdrücklich hinweisen.

Anders allerdings, falls Du statt der Nachzahlung noch ein Guthaben und damit eine Rückzahlung erwartest, hier würde es dann ungleich schwieriger ...


MfG
rhw

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