Susanne
Doch, darf er. I.d.R. kostet Vermieterarbeit 24 DM/h, damit ist Deiner noch preiswert.
kleinerDummer
hallo Susanne,
danke für den Link aber ich habe dort nicht gefunden.
Also nochmals wo steht das der vermieter seine Arbeitszeit berechnen darf.
Rano
Betriebskostenverordnung §1 (1) 2
Blumenkind
Hi,
Noch eine Frage direkt im Anschluss - darf ein Vermieter auch in Rechnung stellen, wenn er nicht Gartenpflege (Rasen mähen, Unkraut zupfen etc.) betreibt, sondern beschließt, den Garten unangekündigt und ohne Anlass von Mieterseite großräumig umzugestalten (neue Pflanzen, Deko, Wege usw., "weil es mir nicht mehr so gefallen hatte" ?
Und wie steht es mit Reparaturen oder "Verschönerungen", die der Vermieter aus eigenem Antrieb oder aber, weil es baulich sein muss, ausübt?
Blumenkind
Rano
Nö. <!-- s --><!-- s -->
Nur die regelmäßig zum Betrieb und Unterhalt anfallenden Kosten.
(Z.B. jährlich anfallender Heckenschnitt, vielleicht auch mal ein zu erneuernder Busch.)
Gartenumgestaltungsmaßnahmen gehören nicht dazu.
Gruß
Ralph
Blumenkind
Danke für die Information!
Blumenkind