Gast
Ich hatte ein ähnliches Problem letztens. Ist aber mittlerweile geklärt. Eine offizielle Lösung wird es am 27.4.2005 geben.
D.h. Bei Prof. Dr. Karl Riesenhuber
Titel der Lehrveranstaltung: Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene
Zeit: Mittwoch, 27.4.2005, 11.00 - 13.00 Uhr
Ort: Auditorium Maximum Raum 03, Logenstr. 1, 15230 Frankfurt(Oder)
Ich lade Alle Fans des Mietrechts aus diesem Forum zu dieser Veranstaltung herzlich ein. Das erwähnte Problem ist von fundamentaler Bedeutung für die neue Praxis im Mietrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Hauser & Tiger
Ich hoffe mir kann jemand meine Fragen beantworten:
SV: Der Hauseigentümer K trifft Vereinbarung mit dem Nachbarn M: K darf auf dem von M gemieteten Grundstück für eine Dauer von 5 Jahren eine Garage errichten und nutzen; dafür soll M monatlich eine „Nutzungsgebühr“ von 80 Euro erhalten. Um die Zustimmung des Vermieters, soll sich ebenfalls der K kümmern. Später umzäumen M und K gemeinsam die für den Garagenbau erforderlich Fläche auf dem von M gemieteten Grundstück und K errichtet an dieser Stelle seine Garage. Architekt Anton, den K auf die Angelegenheit anspricht, erhebt keine Einwände gegen die Garage, erklärt aber ausdrücklich, die endgültige Entscheidung in der Sache liege beim Vermieter. Der Vermieter ist mit der Garage und deren Nutzung durch K einverstanden, allerdings nur mit der Bedingung, dass K an ihn (den Vermieter) monatlich 80 Euro Nutzungsentgelt zahle. Dafür hat K kein Verständnis. Er lehnt die Forderung ab.
Normalerweise ist doch der Mieter dazu verpflichtet die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung einzuholen. Kann dies aber auch der Untermieter machen, wenn der Hauptmieter damit einverstanden ist, oder geht das nicht? Könnte dies eine Pflichverletzung sein?
Welche Ansprüche hat der Vermieter gegen den Hauptmieter, wenn er die 80 Euro monatlich haben möchte?
Ich hoffe sehr mir kann jemand helfen![/quote:1ab62]