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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe meine erste Nebenkostenabrechnung bekommen und da scheint etwas nicht in Ordnung zu sein.

Im letzten Abrechnungszeitraum (2002/2003) wurde bei uns in der Wohnung von den Vermietern eine "neue" (die ist schon gebraucht) Gasheizung eingebaut. Damit diese Heizung in Betrieb genommen werden konnte musste der Schornsteinfeger die Abnahme der Heizung machen (in der Nebenkostenabrechnung heißt dies: "Sicherheitsprüfung" ;) . Es ist ein Betrag von 95€.

Jetzt zu meiner Frage: Wer muss diese Kosten tragen? Ich oder der Vermieter?

Vielen Dank für die Antwort!!

Gruß

Aki

1 Kommentar zu „Sicherheitsprüfung in der Nebenkostenabrechnung”

Gast Experte!

hi,

von abnahmekosten der heizungsanlage kann ich nichts finden, kosten die auf den mieter umgelegt werden dürfen, immer nur reinigung usw.

ich würde nicht bezahlen - das muß der vermieter dann schon nachweisen (das er im recht ist) !

mehr kann ich leider auch nicht helfen.

gruß

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