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"Ist es rechtens, dass wir einfach seine Sachen vor die Tür setzen und die Schlösser austauschen? Die Polizei kann ihn nicht rausholen, wir bräuchten eine einstweilige Verfügung und das dauert zu lange, bzw. kostet auch zu viel Geld. "
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, das ihr jemanden einfach so rauswerfern dürft, schon gar nicht die sachen einfach rausstellen...
das kann bestimmt nach hinter losgehen - klage gegen euch usw.
wenn er nicht freiwillig auszieht, werdet ihr ihn wohl rausklagen müssen, da der "zeitmietvertrag" ja abgelaufen ist, das kann aber dauern ...
wenn es nicht anders wird, müsst ihr wohl einen anwalt beauftragen.
viel glück
fin
Das ist auch leider kein Gast mehr, sondern ein Untermieter.
Sie müssen ihm schriftlich kündigen.