Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Neu-Bremer hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin Ende Januar letzen Jahres in eine 90 m²-Wohnung eingezogen, bei der ich lt. Mietvertrag 170,- Nebenkosten haben sollte. Nach 7-8 Monaten fragte die Vermieterin, ob ich stattdessen 200,- zahlen könnte, was ich einfach gemacht habe, da ich dachte, ich bekomme den Rest ja ohnehin wieder ausgezahlt. In meiner bisherigen Wohnung im Münchner Raum hatte ich bislang 80,- an Nebenkosten und habe jedes Jahr 300,- bis 400,- wieder erstattet bekommen, da ich kaum heize. Nun habe ich allerdings eine Abrechung bekommen, nach der ich 650,- nachzahlen soll, ohne mein Heizverhalten geändert zu haben. Wobei ich den Heizanteil gar nicht anzweifle, weil die Wohnung miserabel isoliert ist. Diese machen jedoch "nur" ca. 1100,- von knapp 3000 Euro Nebenkosten aus. Wenn ich die Fixkosten abziehe, wären bei den im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten nur 300,- für Heizung geblieben. Ich frage mich nun, ob ich die Nebenkosten wegen irreführender Angaben im Mietvertrag anfechten kann.

2 Kommentare zu „1. Nebenkostenabrechnung okay?”

edy Experte! 06.07.2012 16:24

Hallo,
Vielleicht kannst du die Ab-
rechnungen deiner Vorgänger
der letzten 3 Jahre einsehen.
lg
edy

forsetis Experte! 06.07.2012 16:58

Der Vermieter hätte auch Null Euro Verauszahlung nehmen können, aber nicht zuviel. Da hier niemand die Abrechnung prüfen kann, sollten Sie damit zum Mieterverein oder zu einem Anwalt für Mietrecht marschieren.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.