Gast
Hallo, erstmal sind Nebenkostenabrechnung die von Ihen bezahlt worden sind - Abgenommen, d.h. gegen diese können Sie nicht mehr vorgehen.
Ab 1.09.2001 gibt es für Mieter eine neue Einspruchsfrist. Spätestens zwölf Monate, nachdem der Mieter die Abrechnung erhalten hat, muß er seine Einwände gegen die Abrechnung geltend gemacht haben. Danach ist er mit seinen Einwänden ausgeschlossen, das heißt, ob berechtigt oder nicht, der Mieter wird mit seinen Einwänden nach Ablauf von zwölf Monaten nicht mehr gehört. Eine Ausnahme gibt es nur für den Fall, daß der Mieter die Verspätung nicht zu vertreten hat