Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe im Jahre 1997 eine Wohnung bezogen, laut Mietvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten. Jetzt habe ich von dem neuen Urteil gehört, nur bezieht sich dieses ab 2001. Habe auf einer Onlineseite eines Rechtsanwalt gelesen, dass es sich unter bestimmten Umständen auch vor 2001 bezieht. Die Wohnung frisst mir die Haare vom Kopf. Wie gelten da Rechte für Schwerbehinderte? Würde mich über Anregungen und Erfahrungen eurerseits freuen.
Danke schon mal!