ossie hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich vermiete eine Praxis die zusätzlich einen Keller nutzt als Labor und Aufenthaltsraum plus Toiletten.
Innerhalb der Arztpraxis im Erdgeschoss beteht der Zugang dorthin (über eine Treppe).
Nun zu meiner Frage...
Kann die genutzte Kellerfläche in der Nebenkostenabrechnung als Wohnfläche angerechnet werden?
Wenn ja, normal oder nur zu einem gewissen Prozentsatz?
(Danke schon mal für die Antwort.)
Viele Grüße, ossie.