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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin theoretisch, laut Mietvertrag, seit dem 01.04.06 Mieterin in einer Mietwohnung. Da die Wohnung vorher saniert wurde, verzögerten sich die Bauarbeiten um einen Monat. Danach sollte ich einziehen können.
Nun sieht die folgende Situation so aus: es fehlt immer noch eine Tür, ich habe keine Türschwellen, wenn ich die Dusche benutzen möchte, fließt Wasser in einen Flur, in der Küche steht ein Gasherd, der auch einen Stromanschluss braucht (ganz normale Steckdose). Diese und noch eine zweite Steckdose funktionieren aber nur, wenn ich das Deckenlicht eingeschaltet habe. Zudem ist die Steckdose dafür unter einer Spüle und es ist keine Feuchtraumsteckdose.
Im Badezimmer, Flur und in der Küche stehen drei Lampenanschlüsse unter Dauerstrom, allerdings ohne jeglichen Schalter, d.h. ich kann das Licht nur an oder ausmachen, wenn ich die Glühbirnen rein- oder rausschraube.

Nun kam gestern, Samstag, um 12.30 Uhr die Handwerkerfirma, betrat die Wohnung, packte ihre Sachen aus, und wollte einen Wohnungsschlüssel, damit sie jetzt arbeiten könnten.

Das ist jetzt nur die Mängelliste mit den größten Mängeln, die meiner Meinung nach so kurz vor knapp an Lebensgefahr grenzen (Gasherd z.B.).

Nun meine Fragen dazu, was davon ist zulässig (Dauerstrom, Strom schaltet sich im Badezimmer nicht ab, wenn man das Licht aus macht etc.), was kann ich dagegen tun, wozu bin ich verpflichtet und was ist mein Recht (z.B. Schadensersatzklage, da ich seit 1,5 Monaten laut Vertrag dort wohnen sollte), welche Fristen hat der Vermieter um die Mängel zu beheben.

Wenn ihr mir da weiter helfen könntet, wäre ich sehr dankbar, weil ich kann nicht mehr und stehe mit einer unbewohnbaren Wohnung, so wie sie jetzt ist, vor dem finanziellen Ruin.

Vielen Dank jetzt schon

Rieke
Stichwörter: handwerker + sicherheitsmängel

2 Kommentare zu „Handwerker und Sicherheitsmängel”

fin Experte!

Was sagt denn Ihr Vermieter dazu? Den haben Sie doch hoffentlich kontaktiert? Holen Sie sich schnell einen Dritten, der den momentanen Zustand der Wohnung bezeugen kann. Bitten Sie schriftlich unter Auflistung der Mängel um schnellstmögliche Behebung und kündigen Sie Mietminderung an bis dahin. Fragen Sie einen Anwalt um wieviel Prozent das unter Berücksichtigung aller Mängel möglich ist. Dieser kann Ihnen auch ein Schreiben aufsetzen, das wirkt besser, auch wenn es Geld kostet. Zahlen Sie bis zur Behebung der Mängel auf keinen Fall die volle Miete.

Rieke

Dem Vermieter ist das alles ziemlich egal, solange man sich nicht bei ihm meldet. Also er geht oft nicht ans Telefon, außer man ruft mit unterdrückter Nummer an, hat nie Zeit, man kann keine Termine mit ihm vereinbaren, dass er sich das ganze ein Mal anschaut.

Es gibt auch genug Leute, die das Desaster bezeugen können und außerdem ist alles auf Video und Foto festgehalten. Also beweise gibt es da genug. Hoffe ich zumindest.

Und laut Vermiteer soll ich die Mängelliste geben, die existiert auch schon und wurde ihm auch zugestellt. Aber dann kommt wieder das Problem der fehlenden Rückmeldung seinerseits.

Ich denke mal, dass die Mietminderung 100% betragen wird, weil die Wohnung definitiv nicht bewohnbar ist, ich kann nicht darin schlafen, weil Türen fehlen, ich kann nicht darin kochen, weil die Elektrik nicht funktioniert und ich kann nicht duschen, weil dann der ganze Flur unter Wasser steht. Jedenfalls werde ich dort definitiv nichts bezahlen.

Die Frage bei einem Anwalt ist nur, wer zahlt mir dort die Kosten? Und wenn ich mir einen nehme, dann werde ich wohl gleich auf Schadensersatz klagen müssen, weil alle Möbel die ich gekauft habe, das neu verlegte Parkett etc. ist ja schon seit über einem Monat da und das kann man alles nicht mehr umtauschen, ganz zu schweigen von meinem Zeitaufwand und den Kosten, die mir durch Telefonate, Einschreiben, Arbeitsausfall etc entstanden sind.

@fin: hast du da zufällig eine Ahnung, wie hoch die Chancen auf Erfolg stehen? Weil lange halte ich das leider nicht mehr durch :/

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